Nach einem Unfall im Ansbacher Ortsteil Kurzendorf mit vier Verletzten hat die Polizei einen klaren Verdacht: „Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse muss man von einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ausgehen”, so ein Sprecher der Ansbacher Polizei auf Nachfrage der FLZ.
Gegen die jeweils 27 Jahre alten Fahrer eines Ford Mustangs und eines BMWs laufen nun entsprechende Ermittlungen. Der Mustang-Fahrer hatte am Samstag gegen 12.45 Uhr kurz vor dem Kurzendorfer Ortsschild die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, war über den Gehsteig gebrettert und in einen Schuppen geprallt. Wohl weil der BMW den vorausfahrenden Mustang touchiert hatte, vermutet die Polizei. Gleich neben der Unfallstelle steht eine kleine Hütte – ein Selbstbedienungs-Hofladen mit ein- und ausgehender Kundschaft. Alle Beteiligten des Crashs (auch die beiden 23 Jahre alten Beifahrerinnen) wurden verletzt, eine Person kam per Hubschrauber in eine Klinik.
Nach einer am Sonntag gegenüber der FLZ geäußerten Einschätzung der Polizei hatten beide Autos vom Ortsteil Meinhardswinden kommend wohl noch kurz vor dem Ortsschild über 100 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho. Genaue Erkenntnisse wird ein Gutachter liefern. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden inzwischen die Führerscheine der Fahrer und die beiden Autos sichergestellt.
Der Verdacht eines Rennens kursierte schon kurz nach dem Vorfall in den sozialen Medien. Kurz vor dem Crash habe sie die Autos auf der Straße „mit Vollgas und Lärm” entgegenkommen sehen, gibt etwa eine Nutzerin auf Facebook an. Mögliche Zeugen sucht entsprechend nun auch die Polizei: Besonders interessant seien nicht nur Augenzeugenberichte, sondern auch mögliche „Ohrenzeugen”. Immerhin seien die hochmotorisierten Wagen womöglich vorab gut zu hören gewesen, heißt es aus der Ansbacher Inspektion. Hinweise sollen unter der Nummer 0981/9094121 eingehen.
Wegen des Delikts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens stehen in Ansbach immer wieder Menschen vor Gericht. Die einen rasen parallel die Residenzstraße entlang, andere schießen mit ihrem Auto ganz allein über die Landstraße oder jagen der Polizei davon. Am Ende sind im Zweifel Menschen tot, der Führerschein auf jeden Fall weg – und auch lange Haftstrafen möglich.
„Wir haben die Szene fest im Blick”, versicherte Ansbachs PI-Leiter Stefan Schuster im Sommer im Zusammenhang mit einem Raser-Prozess. Unter anderem mit Zivilstreifen würden die Beamten gegen Rennen im Straßenverkehr vorgehen. Wobei sich das in erster Linie auf Beobachtungen rund um die Tuner- und Autoposer-Szenen bezieht.
Das beim aktuellen Vorfall im Raum stehende Delikt des illegalen Kraftfahrzeugrennens ist noch relativ jung. Der Paragraph 315d im Strafgesetzbuch trat erst 2017 in Kraft. Verboten ist es demnach, ein solches Rennen auszurichten oder daran teilzunehmen. Auch kann belangt werden, wer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen”. Das trifft also auch Einzelfahrer.
Besonders hohe Strafen stehen im Raum, wenn Menschen oder wertvolle Dinge durch die rücksichtslose Raserei gefährdet werden. An einer Haftstrafe führt kein Weg vorbei, wenn es Schwerverletzte oder Tote gibt.