Ist es in der Nachbarschaft oder im Alltag zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen? Dann haben Betroffene die Möglichkeit, schnelle Kontakt- und Näherungsverbote per einstweiliger Anordnung zu erwirken. Dieser gerichtliche Eilrechtsschutz ist allerdings für Fälle gedacht, in denen sofortiges Handeln geboten ist. Wer zu lange mit dem Antrag zögert, kann das Recht darauf entsprechend verwirken, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 7 UF 29/26), auf die das Rechtsportal anwaltauskunft.de hinweist.
In dem konkreten Fall waren Nachbarn körperlich aneinandergeraten. Ein Beteiligter musste daraufhin eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Allerdings beantragte dieser erst mehr als zwei Monate nach dem Vorfall gemeinsam mit anderen Beteiligten Schutzanordnungen.
Das Oberlandesgericht folgte diesem Gesuch nicht. Der Grund: Die Betroffenen hätten nach der Handgreiflichkeit ohne erkennbaren Grund mehr als zwei Monate mit der Antragstellung gewartet. Etwas anderes gilt nur etwa, wenn Opfer häusliche Gewalt erfahren, weil ihnen dann mehr Zeit zugebilligt wird, um sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis zu lösen.
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de empfiehlt folgende Vorgehensweise, um das Recht auf eine schnelle Schutzanordnung zu wahren:
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