Die Polizei wusste schon Stunden nach der Tat, wer in Heilsbronn einen Geschäftsmann erstechen wollte. Sie kannte auch seinen Begleiter. Doch der ging der Ansbacher Kripo durch die Lappen. Sie bekam keinen Haftbefehl.
Das Rätsel war groß am Morgen des 6. Februar 2025 in der beschaulichen St.-Gundekar-Straße. Wer wollte einen 41-Jährigen mit Messerstichen töten, als dieser von seiner Wohnung zu seinem Auto ging? Die Antwort lag näher als es die Ansbacher Kripo hoffen konnte. Sie fand sie rund 300 Meter vom Tatort entfernt in einem Gasthof.
Der Wirt meldete sich sofort bei der Polizei und erzählte von zwei Männern, die sich zwei Tage vorher bei ihm eingemietet hatten. Sie waren nicht gesprächig, erzählten nichts von Urlaub oder Geschäften und blieben meistens in ihrem Zimmer.
Ihr Zimmer hatten sie fluchtartig verlassen. Für die Kripo wurde es zur perfekten Fundgrube, wie der Chefermittler am dritten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach aussagte. „Wir fanden ein personalisiertes Bahnticket, Fingerabdrücke und DNA-Spuren.” Nicht genug damit. Die Zwei waren unter ihrem echten Namen eingecheckt, was anders in dem Gasthof gar nicht anders möglich gewesen wäre.
Mit dem Ticket war klar, wann einer der beiden am Bahnhof in Freiburg losgefahren war. Ein Bild von einer Überwachungskamera am Bahnhof war leicht zu organisieren. Der Rest war Routine, weil der Mann in den Tagen vor der Tat mit diversen Geldabhebungen und Kartenzahlungen eine breite Spur hinterlassen hatte. Bis er in der Heilsbronner Funkzelle sein Handy abschaltete, als der Polizeihubschrauber einflog.
In derselben Sekunde verschwand auch das Handy seines Begleiters aus dieser Funkzelle. Dessen DNA-Spuren waren ebenfalls eindeutig, auch auf Zigarettenkippen an der Kreuzung zur St.-Gundekar-Straße direkt vor dem Gasthof. Er war offenbar der Komplize für den Messerstecher, von dem sich auch noch eine DNA-Spur an der Autotür des Opfers sicherstellen ließ.
Mit diesen frühen Indizien beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl für beide, berichtete der Kripobeamte. Doch die Ermittlungsrichterin habe zunächst nur Grund für den 26-Jährige gesehen. Der wurde deshalb in England festgenommen und ausgeliefert. Gegen seinen Komplizen erging erst später ein Haftbefehl, als sich die Indizien auch gegen ihn noch mehr verdichtet hatten. Doch da war er schon über alle Berge, bedauerte der Chefermittler der Ansbacher Kripo. Inzwischen ist klar, dass er in die Türkei zurückkehrte, doch diese liefert keine Staatsbürger nach Deutschland aus.
Wie knapp der 41-Jährige bei dem Mordanschlag am Tod vorbeigeschrammt war, machte Daniela Wittmann vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität in Erlangen deutlich. „Es bestand akute Lebensgefahr. Auf jeden Fall”, sagte die Ärztin in ihrem Gutachten. Zwar habe ein Messerstich in den Hals mit einer rund zwei Zentimeter großen Wunde die Halsschlagader verfehlt. Doch bei der Durchtrennung von zwei Halsmuskeln seien auch Arterien verletzt worden.
Ein zweiter Stich in die Seite hätte ohne eine schnelle Versorgung durch den Rettungsdienst und eine Operation im Ansbacher Klinikum ebenfalls todbringende Folgen haben können, wenn er die Lunge getroffen oder den Bauchraum geöffnet hätte, so die forensische Medizinerin.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Timucin Türker sah keine Erkrankung, die die Tat begünstigt haben könnte. Der Angeklagte habe ihm sehr offen von seinem Leben erzählt. Als Kurde in Istanbul aufgewachsen, sei er vor drei Jahren nach Deutschland geflohen und habe sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten. Der Angeklagte habe den Männern entkommen wollen, die ihn in der Türkei in die Beine schossen, als er ihnen einen Freund nicht für einen Racheakt verraten wollte.
Doch der Täter spürte ihn in Deutschland auf und zwang ihn zu dem Anschlag in Heilsbronn, berichtete der Angeklagte dem Psychiater. Seitdem habe er in großer Angst gelebt. Einen einzigen medizinischen Grund, der beim Urteil eine Rolle spielen könnte, nannte Dr. Timucin Türker. Wenn die Angaben des 26-Jährigen zu seinem Alkoholgenuss stimmen sollten, habe er bei der Tat einen Alkoholpegel von rund 1,4 Promille gehabt, der zu einer gewissen Enthemmung geführt haben könnte.
Der Prozess am Landgericht Ansbach wird am Donnerstag, 11. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt.