Die letzten ihrer Art: Roaming-Fallen erkennen und umgehen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.10.2026 16:51

Die letzten ihrer Art: Roaming-Fallen erkennen und umgehen

Damit die Reise nicht unnötig teuer wird: gerade außerhalb der EU die Roaming- und SIM-Einstellungen überprüfen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Damit die Reise nicht unnötig teuer wird: gerade außerhalb der EU die Roaming- und SIM-Einstellungen überprüfen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Damit die Reise nicht unnötig teuer wird: gerade außerhalb der EU die Roaming- und SIM-Einstellungen überprüfen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Mobiles Internet produziert auf Reisen in Nicht-EU-Ländern schnell hohe Handyrechnungen, wenn man nicht ganz genau aufpasst. Wer etwa eine SIM-Karte eines Anbieters aus dem Reiseland einlegt oder während der Reise eine eSIM mit günstigem Tarif für das Reiseland nutzen möchte, sollte zu Beginn der Reise in den Einstellungen seines Smartphones ganz genau nachschauen, welche SIMs das Gerät aktuell verwendet und wofür, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Stimmt die gewünschte Zuordnung von Telefonieren und Daten zu den jeweiligen SIM-Karten nicht, müssen die entsprechenden Einstellungen geändert werden. Denn bei versehentlicher Verwendung oder falscher Zuordnung drohen hohe Kosten.

Roaming wider Willen: So teuer kann ein Trip werden

So berichten die Verbraucherschützer vom Fall einer Frau, die für ihren Australien-Urlaub die SIM-Karte eines deutschen Anbieters aus dem Smartphone entfernt und die SIM-Karte eines australischen Anbieters eingesetzt hatte. Trotzdem erhielt sie später eine Mobilfunkrechnung über mehr als 900 Euro. Das Problem: Sie hatte nicht bemerkt, dass das Smartphone noch darauf eingestellt war, die aktive eSIM eines Anbieters aus Deutschland zu verwenden.

Glück im Unglück: Der eSIM-Anbieter hatte vertraglich zugesichert, per SMS zu warnen, wenn im Abrechnungsmonat 150 Euro an Kosten aufgelaufen sind. Diese Warnung blieb bei der Frau jedoch aus, weshalb sie Schadenersatz fordern könne, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Rechnung müsse dann nicht in vollem Umfang bezahlt werden

EU-Kosten-Airbag: Arbeitet nicht immer verlässlich

Ansonsten gilt für Tarife von EU-Anbietern weltweit immer der sogenannte Kosten-Airbag: Sind 80 Prozent der voreingestellten Kostengrenze von 50 Euro netto (rund 60 Euro brutto) oder einer anderen selbst festgelegten Obergrenze erreicht, muss der Anbieter eine Warn-Nachricht schicken.

Der EU-Kosten-Airbag funktioniert aber nur, wenn der Datenverbrauch im jeweiligen Land in Echtzeit erfasst wird. Arbeitet der Airbag in einem bestimmten Land nicht, müssen Nutzerinnen und Nutzer bei der Einreise ins jeweilige Land immerhin eine Warn-SMS erhalten.

Fair Use Policy: Und dann kostet's doch was

Dass es auch innerhalb Europas Probleme geben kann, zeigt ein anderer Fall der Hannoveraner Verbraucherschützer: Obwohl der Mobilfunkvertrag eines Kunden unbegrenztes Surfen vorsieht, berechnete sein Anbieter rund 60 Euro für das im Urlaub genutzte Datenvolumen. Der Grund: Die von der EU festgelegte, sogenannte Fair Use Policy.

Die besagt, dass im EU-Ausland zwar grundsätzlich die gleichen Handyvertrags-Konditionen wie zu Hause gelten - aber eben nicht immer unbegrenzt. Ist der Tarif etwa sehr günstig oder mit unbegrenzten Daten, kann das Datenvolumen begrenzt werden.

Verhindern, dass Tarife ständig woanders genutzt werden

Die Regelung soll verhindern, dass Mobilfunktarife dauerhaft oder übermäßig in anderen Ländern genutzt werden, erklären die Verbraucherschützer. Die Höhe des kostenlosen Datenvolumens hängt vom Vertrag ab, die Berechnung ist gesetzlich geregelt.

Ist die Grenze erreicht, darf der Anbieter für die weitere Nutzung 1,10 Euro netto pro Gigabyte aufschlagen, wenn er vorab auf die Zusatzkosten hingewiesen hat. Auch hier darf der Kosten-Airbag in Höhe von rund 60 Euro brutto nicht überschritten werden.

4 Lücken in der EU-Roamingverordnung...

Um dieses und weitere Probleme zu lösen, fordert etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Erweiterung der EU-Roamingverordnung um folgende Punkte:

  • Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen sollten auch unbegrenztes Roaming ermöglichen.
  • Auch für Anrufe oder SMS aus dem Heimatland ins EU-Ausland sollten die gleichen Tarifbedingungen wie im Inland gelten.
  • In Grenznähe zu nicht von der EU-Roamingverordnung erfassten Ländern wie etwa der Schweiz sollte es einen Schutz vor unbeabsichtigtem Roaming beziehungsweise vor den dabei entstehenden hohen Extrakosten geben.
  • Auch der Schutz vor hohen Extrakosten auf Kreuzfahrtschiffen oder Flügen sollte verbessert werden, denn viele Schiffe und Flugzeuge verfügen über ein eigenes Mobilfunknetz, mit dem sich Geräte automatisch verbinden können.

... und 4 Workarounds, um damit umzugehen

Bis es tatsächlich in einigen oder allen vier Punkten eine EU-Regelung gibt, helfen folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Kostenfrei nutzbares Datenvolumen nach der Fair Use Policy vorab berechnen und dann eine Datenwarnung und/oder ein Datenlimit im Smartphone einstellen. Die gesetzliche Rechenformel: Die monatliche Grundgebühr ohne Mehrwertsteuer (netto) durch den aktuellen EU-Großhandelspreis für ein Gigabyte Daten (2026: 1,10 Euro netto) teilen und das Ergebnis verdoppeln.
  • Daheim nicht gleich drauflos telefonieren, sondern vor Gesprächen ins Ausland den Anbieterpreis prüfen. Alternativen wie Messenger nutzen.
  • In Grenznähe zu nicht von der EU-Roamingverordnung erfassten Ländern die automatische Auswahl des Mobilfunknetzes deaktivieren und das Netz manuell auswählen.
  • Im Flugzeug oder auf Schiffen empfiehlt es sich, den Flugmodus einzuschalten. Das WLAN lässt sich danach bei Bedarf wieder separat aktivieren. Unbedingt lesen sollte man Info-SMS mit den geltenden Preisen, wie man sie auch bei der Einreise in andere Länder erhält. Solche Nachrichten sind auch vorgeschrieben, sobald sich ein Telefon mit dem Schiffs- oder Flugzeugs-Netz verbindet.

© dpa-infocom, dpa:261005-930-793424/1


Von dpa
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