Behörde will Tierhalteverbot gegen Chef von Rinderbetrieb | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.03.2025 13:35

Behörde will Tierhalteverbot gegen Chef von Rinderbetrieb

Polizei-Einsatzfahrzeuge stehen wegen einer Durchsuchung in der Nähe eines Rinderbetriebes. Die Kontrollbehörde will nun gegen den Betriebsleiter des Unternehmens ein Tierhalteverbot durchsetzen. (Archivfoto) (Foto: Pichler/swd-medien/dpa)
Polizei-Einsatzfahrzeuge stehen wegen einer Durchsuchung in der Nähe eines Rinderbetriebes. Die Kontrollbehörde will nun gegen den Betriebsleiter des Unternehmens ein Tierhalteverbot durchsetzen. (Archivfoto) (Foto: Pichler/swd-medien/dpa)
Polizei-Einsatzfahrzeuge stehen wegen einer Durchsuchung in der Nähe eines Rinderbetriebes. Die Kontrollbehörde will nun gegen den Betriebsleiter des Unternehmens ein Tierhalteverbot durchsetzen. (Archivfoto) (Foto: Pichler/swd-medien/dpa)

Nach dem Bekanntwerden weiterer Tierquälerei-Vorwürfe gegen Verantwortliche eines Großbetriebs im schwäbischen Bad Grönenbach will die Aufsichtsbehörde nun ein Tierhalteverbot durchsetzen. Wie die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) berichtete, sei dem Betriebsleiter des Rinderbetriebs mitgeteilt worden, dass beabsichtigt sei, ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen ihn auszusprechen. Er könne sich jetzt binnen zwei Wochen dazu äußern, ehe die Entscheidung falle, erläuterte ein Sprecher der Behörde.

Behörde rechnet mit Wiederholungstaten

Der Betrieb im Landkreis Unterallgäu, der mehrere Zweigbetriebe unter anderem auch im Landkreis Ravensburg hat, war schon 2019 im Zuge des sogenannten Tierschutzskandals im Allgäu in die Schlagzeilen und ins Visier der Ermittler geraten. Am Landgericht in Memmingen soll deswegen noch ein Strafprozess stattfinden. An dem Gericht waren in den vergangenen Jahren bereits Vorwürfe gegen andere Landwirte verhandelt worden.

Vor wenigen Wochen waren neue Vorwürfe hinsichtlich des Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach bekanntgeworden. Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten drei Hofstellen des Unternehmens. Nach Einschätzung der KBLV hat der Betriebsleiter im Umgang mit Rindern grob und wiederholt gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. „Zudem ist anzunehmen, dass er weitere derartige Handlungen begehen wird.“ Das Tierhalteverbot sei daher im Interesse des Tierschutzes geboten.

© dpa-infocom, dpa:250321-930-410598/1


Von dpa
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