Bestellte Waren aus dem Nicht-EU-Ausland werden für Konsumentinnen und Konsumenten ab dem 1. Juli 2026 teurer. Denn von diesem Zeitpunkt an fällt auch für Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro - anders als seither - eine pauschale Zollgebühr an. Drei Euro sind dann je Warenkategorie einer Sendung zu entrichten. Hinzu kommt, wie bislang auch, die Einfuhrumsatzsteuer.
Ein Beispiel des Zolls: Stecken in einer Sendung vier Paar Socken, macht das einmalig drei Euro. Enthält die Sendung aber vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel, macht das neun Euro.
Um die praktische Zollabwicklung kümmert sich der Generalzolldirektion zufolge in der Regel der Transportdienstleister. Er streckt die anfallenden Einfuhrabgaben vor und holt sie sich bei der Zustellung vom Empfänger wieder.
Bei den meisten Transportdienstleistern können die Schulden entweder direkt bei der Zustellerin oder dem Zusteller in bar oder vorab online beglichen werden. Anbieter DHL stattet seine Zusteller zudem nach eigenen Angaben nach und nach mit Geräten zur bargeldlosen Bezahlung aus. Ab Ende Juli sollen Zoll- und Nachentgelte so flächendeckend unbar beglichen werden können. Schon jetzt sei der Service in einigen Regionen verfügbar.
Akzeptiert werden den DHL-Angaben zufolge Girocards, Kreditkarten sowie auch mobile Bezahlverfahren per Smartphone oder Smartwatch. Nur die Bezahlung des Nachnahme-Services ermöglicht der Transportdienstleister aus Sicherheitsgründen unbar lediglich per Girocard. Die Möglichkeit zur Barzahlung besteht über alle DHL-Services hinweg auch weiterhin.
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