Zeugenfoto entlarvt in Neustadt mutmaßlichen Unfallverursacher | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.06.2023 12:34

Zeugenfoto entlarvt in Neustadt mutmaßlichen Unfallverursacher

Für die Polizei war es leicht, die Fahrerflucht zu klären. (Foto: Jim Albright)
Für die Polizei war es leicht, die Fahrerflucht zu klären. (Foto: Jim Albright)
Für die Polizei war es leicht, die Fahrerflucht zu klären. (Foto: Jim Albright)

Am Dienstagabend, 20. Juni, hat sich in der Neustädter Bismarckstraße eine Fahrerflucht ereignet. Der mutmaßliche Täter konnte jedoch dank einer aufmerksamen Zeugin schnell gefunden werden.

Der ganze Vorfall begann für die Polizei, als sich eine 57-jährige Auto-Fahrerin bei ihr meldete. Sie berichtete, dass ihr in der Bismarckstraße abgestelltes Fahrzeug am Dienstagabend linksseitig beschädigt worden sei.

Im weiteren Verlauf des Abends erstattete außerdem noch eine 31-jährige Fahrerin Anzeige, da ihr in der Bismarckstraße abgestelltes Fahrzeug ebenfalls beschädigt wurde - in diesem Fall auf der rechten Seite.

Autofahrer wollte sich durch zwei Fahrzeuge zwängen

Den Zusammenhang herzustellen, fiel der Polizei nicht schwer. Wie dem Pressebericht zu entnehmen ist, stellten die Beamten fest, dass ein bis dato unbekannter Autofahrer offenbar versucht hatte, sich zwischen die beiden vorgenannten Autos zu zwängen und dabei beim Ein- und Ausparken sowohl das linke als auch das rechte Fahrzeug beschädigt haben muss.

Glücklicherweise war eine Passantin im Verlaufe des Dienstags auf die ungewöhnlich enge Parksituation der drei abgestellten Fahrzeuge aufmerksam geworden und machte ein Foto davon. Mit Hilfe dieses Bildes konnte das mittig abgestellte Auto einem 86-jährigen Mann zugeordnet und von der Polizei in Augenschein genommen werden. Dabei wurden entsprechende Schäden sowohl an der linken als auch rechten Fahrzeugseite erkannt.

Gegen den Mann wird nun ein Verfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Der entstandene Schaden beläuft sich auf laut den Ermittlern auf rund 4000 Euro. Neben der Staatsanwaltschaft wird die Polizei auch die Führerscheinstelle über den Vorgang in Kenntnis setzen.


Von Valentin Brendler
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