Wenn die Bäume im Herbst ihre Blätter verlieren, landet ein großer Teil davon auf Gehwegen und vor Hauseingängen. Eigentümer und Mieter müssen das Laub dort regelmäßig beseitigen, damit niemand auf dem feuchten Blätterteppich ausrutscht. Doch wohin mit den zusammengekehrten Blättern?
Einfach auf die Straße, in den nächsten Grünstreifen oder in Nachbars Garten auf jeden Fall nicht. Denn dann würden nicht nur neue Sturz- und Haftungsrisiken entstehen, sondern auch die Reinigungspflicht auf andere abgewälzt. Da ist Ärger vorprogrammiert.
Auch das Verbrennen von Herbstlaub ist eine schlechte Idee: Das ist der Verbraucherzentrale NRW zufolge in den meisten Kommunen verboten. Denn aufgrund des hohen Wassergehalts rauche und stinke brennendes Laub und setze Feinstaub frei.
Häufig kann das Laub in der Biotonne entsorgt werden. Manche Kommunen bieten spezielle Grünabfallsammlungen an, Wertstoffhöfe nehmen das bunte Grün ebenfalls an. Gartenbesitzer können unbelastetes Laub außerdem kompostieren oder als Mulch verwenden.
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