Die Plakatierung zur Kommunalwahl in Uffenheim sieht teilweise unschön aus, fanden gleich mehrere Stadträtinnen und Stadträte. Doch was lässt sich gegen den Wildwuchs tun, der „zu Verärgerung bei der Bevölkerung führt”? Für die SPD-Fraktion ist klar: Es braucht ein ordnendes Element, in Form einer Plakatierungsverordnung.
Egal ob kommunal, bundespolitisch oder europaweit – immer wenn wieder Wahlen bevorstehen, hängen sie im gesamten Landkreis an gefühlt allen Laternenpfählen und freien Plätzen: Plakate. Vom einen grüßt der Bürgermeisterkandidat, vom anderen die Kreistagskandidatin oder die Stadträtin, die wieder ins Gremium einziehen will. So auch in Uffenheim. Die SPD-Stadtratsfraktion stellte deshalb nun einen Antrag auf eine Plakatierungsverordnung, spricht bei der Plakat-Flut gar von einer „Verschandelung des allgemeinen Straßenbildes”.
Der Vorschlag: Man sollte dem Beispiel der Städte Neustadt und Bad Windsheim folgen und eine Plakatierung zu Wahlen nur noch auf eigens hierfür eingerichteten Plakatwänden zulassen. Für die Stadt Uffenheim könnten beispielsweise fünf solcher Plakatwände an geeigneten Stellen errichtet werden, so die SPD. Das sei ausreichend. „Für die Ortsteile schlage ich vor, von jeder Gruppierung lediglich drei Plakate oder alternativ zwei Mastanhänger pro Ortsteil zuzulassen”, heißt es im Antrag.
Rückblick: Die Stadt Uffenheim hatte im Jahr 2007 eine Verordnung über das Anbringen von Plakaten erlassen. Für Kommunalwahlen wurde 2013 außerdem per Ministeriumsschreiben die Dauer der Wahlwerbung auf sechs Wochen vor der Wahl festgesetzt. Die Verwaltung betont: „Die Regelung der derzeit geltenden Verordnung weicht von dieser Vorschrift ab. Daher wäre aus Sicht der Rechtsklarheit zumindest in diesem Punkt eine Korrektur der Verordnung angebracht.” In diesem Zuge könnte diese dann auch gleich komplett überarbeitet werden.
Gleich zu Beginn der Diskussion betonte Andreas Zander (Bürgerliste) ein entscheidendes Argument: „Der Zeitpunkt für den Antrag ist sehr ungünstig.” Die Stadt sei mitten in der Wahlwerbung für die Kommunalwahlen. Grundsätzlich fand er das SPD-Ansinnen aber „gut, wenn nicht sogar sehr gut”. Zanders Vorschlag: das Thema dem nächsten Stadtrat, der im Mai konstituiert wird, überlassen. Aus diesem heraus könnte sich dann mit jeweils einem Vertreter aus allen Fraktionen eine Arbeitsgruppe bilden, die „ein gutes Konzept” ausarbeitet.
Bürgermeister Wolfgang Lampe (SPD) betonte klar: „Der Antrag hat nichts mit der Kommunalwahl jetzt zu tun.” Doch der aktuelle Wahlkampf mache einmal mehr deutlich, dass eben nicht alle die Plakatflut mit Freude sehen. Es herrsche ein gewisser Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Bernhard Schurz (SPD) befand zudem, dass man nicht jeden Ortsteil gleich behandeln könne, da diese von den Einwohnerzahlen nicht immer vergleichbar seien. Für Welbhausen müssten andere Regeln gelten als für Brackenlohr.
Achim Endreß (CSU) machte noch einmal klar: „Gerade jetzt, wenn man nach Uffenheim fährt, sieht es schon wild aus.” Das könne auf Dauer so nicht bleiben. Doch wie wird die Idee der Plakatwände im Stadtrat gesehen? Endreß sah solche Exemplare eher kritisch. Er appellierte vielmehr dafür, die Zahl der Plakate pro Partei zu begrenzen. Wer aber soll das zählen? Endreß: „Das fällt jedem auf, wenn eine Partei oder Gruppierung unverhältnismäßig plakatiert.”
Wolfgang Barz (SPD) sah es gänzlich anders und sprach sich klar für einheitliche Wände aus, vor allem auch aus Umweltschutzgründen. Dort brauche man keine Befestigungen aus Plastik, schone generell Ressourcen und erspare den vielen ehrenamtlichen Plakatierungshelferinnen und Plakatierungshelfern viel Zeit. Und: „Vielleicht fällt dann auch das Wettrennen um die besten Plätze weg.” Udo Kurpiela (SPD) brachte außerdem noch den Vandalismus-Punkt ins Spiel: Derzeit würden viele Plakate beschädigt, „vielleicht wird das weniger bei einem zentralen Ort”.
Kristin Langmann-Götz (CSU) findet die Optik der Plakatwände hingegen „gar nicht gut”. Und: „Wer klebt nach?” Schließlich würden viele Exemplare „zerpflückt”. Sie sprach sich ebenfalls für eine Deckelung aus. Ewald Geißendörfer (CSU) wollte noch generelle Bedenken gegen den Antrag anmelden. Es sei nach dem Grundgesetz sogar Aufgabe der Parteien, sich sichtbar zu machen und inhaltlich aufzuklären. „Das gehört in einer Demokratie dazu” und strebe vielleicht sogar „gegen radikale Tendenzen”.
Bernhard Schurz sah jedenfalls durchaus Vorteile, wenn eine Plakatierungsverordnung den Wildwuchs eingrenze. Er gab aber auch zu bedenken: „Die Wahlwerbung wird digitaler.” Das sah auch Susanne Holzmann (FWG) so. Man merke schon jetzt eine deutlich höhere digitale Präsenz vor allem der Kandidatinnen und Kandidaten fürs Bürgermeisteramt im Vergleich zu 2020. Deshalb fragte sie sich: „Was wollen wir noch alles regulieren? Das wirkt auf mich wie eine Art Bevormundung.”
Letztlich ging die Tendenz der Mehrheit der Rätinnen und Räte dahin, die Plakatierung zu Wahlzeiten in einer Verordnung klarer zu regeln, das aber sollte das neue Ratsgremium tun. Trödeln sollte man allerdings nicht, hieß es, denn bekanntlich ist nach der Wahl vor der nächsten Wahl. Einstimmig wurde entschieden, einen Beschluss in Sachen Plakatierungsverordnung zu vertagen.