Streit um Gestaltungssatzung in Ansbach: Wird das Bauen so wirklich einfacher? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.05.2025 17:00

Streit um Gestaltungssatzung in Ansbach: Wird das Bauen so wirklich einfacher?

Wenn Eigentümer in Zukunft etwas an ihren Häusern am Martin-Luther-Platz sanieren oder umbauen wollen, müssen sie die Gestaltungssatzung der Stadt berücksichtigen. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Wenn Eigentümer in Zukunft etwas an ihren Häusern am Martin-Luther-Platz sanieren oder umbauen wollen, müssen sie die Gestaltungssatzung der Stadt berücksichtigen. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Wenn Eigentümer in Zukunft etwas an ihren Häusern am Martin-Luther-Platz sanieren oder umbauen wollen, müssen sie die Gestaltungssatzung der Stadt berücksichtigen. (Archivfoto: Oliver Herbst)

Was Bauherren mit Blick auf den Denkmal- und Ensembleschutz beachten müssen, steht künftig in der Gestaltungssatzung. Der Ansbacher Stadtrat hat das Regelwerk jetzt mehrheitlich beschlossen. Zuvor kam es zu einer kleineren Auseinandersetzung zwischen Oberbürgermeister Thomas Deffner und Otto Schaudig.

Der Bauausschuss hatte dem Stadtrat empfohlen, der Satzung zuzustimmen. Sie soll einerseits dazu beitragen, ein schönes und einheitliches Stadtbild zu bekommen. Andererseits soll sie die Prozesse im Hintergrund beschleunigen und somit der Stadtverwaltung die Arbeit erleichtern. Das Regelwerk gilt für die Altstadt und die unmittelbar angrenzenden Ensembles.

Schaudig: „Helfen wird sie nichts”

Wenig überraschend hatte CSU-Urgestein Otto Schaudig seine Meinung im Vergleich zur ersten Diskussion im Frühjahr nicht geändert.Er bezweifelt nach wie vor, dass die Satzung wirklich eine Vereinfachung für die Verwaltung darstellt. „Wenn der Prüfungsmaßstab erweitert wird, führt das zwangsläufig zu mehr Arbeit.“

Aus seiner Sicht wäre es besser gewesen, die Satzung als verwaltungsinterne Richtlinie auszugestalten. Hinzu kommt, dass die Satzung das Problem mit den Werbeanlagen in der Innenstadt nicht ansatzweise lösen kann. Schaudigs Trost: „Sie wird keinen großen Schaden anrichten, helfen wird sie aber nichts.“

Oberbürgermeister weist Vorwürfe ab

Diese Aussage rief wiederum Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU) auf den Plan, der eigentlich zu dem Thema nichts mehr sagen wollte. Er stellte klar, dass der Stadtrat die Verwaltung mit der Erarbeitung der Satzung beauftragt hatte. „Da kommt natürlich alles rein, was das Denkmalrecht abbildet.“ Es sei also nicht ungewöhnlich, dass das Werk fast 40 Seiten hat.

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Ein Bauherr wisse jetzt auf einen Blick, was zu tun ist, so Deffner weiter. Dies erfahre er sonst nur, wenn die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vorliege – inklusive langer Diskussionen und Wartezeiten. Wenn der Stadtrat inhaltlich nicht damit einverstanden sei, könne man Änderungen vornehmen.

Nach Deffners Worten wurde die Satzung frühzeitig verschickt. „Sie hatten genug Zeit, sie sich anzuschauen.“ Bis auf wenige Ausnahmen – die Grünen und die Offene Linke – sei kein Input gekommen. Jetzt aber dem Erarbeiter der Satzung, also der Verwaltung, unterschwellig die Schuld zuschieben zu wollen, „das finde ich nicht in Ordnung“. Auch Baureferent Büschl zeigte sich verwundert. Die Satzung schlechtzureden, noch bevor sie in der Praxis angewendet wurde, „ist ein fatales Signal nach außen“.

BAP-Stadtrat in Ansbach sieht Satzung kritisch

Boris-André Meyer (Offene Linke) und Hannes Hüttinger (BAP) versuchten, die Wogen zu glätten. Meyer bat darum, die Kirche ein wenig im Dorf zu lassen. Immerhin vertrete Schaudig einen Teil der gesellschaftlichen Meinung. An den OB gerichtet, sagte er: „Nehmen Sie es nicht immer so persönlich.“

Die Verwaltung habe hervorragende Arbeit geleistet, betonte Hüttinger. „Den Vorwurf müssen wir uns selbst machen, weil wir nicht genau kommuniziert haben, was wir wollen.“ Gleichwohl sah auch der BAP-Stadtrat die Satzung kritisch. In den vergangenen Jahren hätte er nach eigenen Worten für sein eigenes und nicht denkmalgeschütztes Anwesen sieben Ausnahmegenehmigungen beantragen müssen.

Der Stadtrat beschloss am Ende der Diskussion gegen acht Stimmen die Gestaltungssatzung. Ob diese wirklich eine Erleichterung bringt, muss freilich die Praxis zeigen.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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