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Adieu Kreuzfahrtreise: Wenn gesundheitliche Probleme vor Reisebeginn erwartbar sind, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht vollständig erstatten. (Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)

Kreuzfahrt-Storno nach Knie-OP: ein Reiserücktrittsgrund?

Nach wiederholten Knie-OPs muss eine Frau ihre Kreuzfahrt absagen. Ihre Reiserücktrittsversicherung erstattet nur einen geringen Teil der knapp 12.700 Euro Stornokosten - durfte sie das?
23.10.2026 13:00
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