Unternehmen müssen Bedingungen für Energiehilfe erfüllen
Zur Inanspruchnahme des bayerischen Härtefallfonds für die Energiekrise müssen Unternehmen zwei Bedingungen erfüllen. Zunächst müssten die Betriebe „beweisen“, dass der Energiekostenanteil am Gesamtumsatz um mehr als zwei Prozent gestiegen sei, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Des Weiteren müsse bei der Antragsstellung bewiesen werden, dass die Kostensteigerung „den gesamten Gewinn“ auffresse.