Zur Inanspruchnahme des bayerischen Härtefallfonds für die Energiekrise müssen Unternehmen zwei Bedingungen erfüllen. Zunächst müssten die Betriebe „beweisen“, dass der Energiekostenanteil am Gesamtumsatz um mehr als zwei Prozent gestiegen sei, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Des Weiteren müsse bei der Antragsstellung bewiesen werden, dass die Kostensteigerung „den gesamten Gewinn“ auffresse.
Der Härtefallfonds des Freistaats soll ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro umfassen, wobei auch hier Aufstockungen nicht ausgeschlossen wurden. Damit sollen unter anderem existenzgefährdete kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Vereine, Pflege- oder soziale Einrichtungen unterstützt werden. Unterstützt werden sollen aber auch Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Energiekrise existenzgefährdet sind. Ziel sei es, die Hilfsprogramme des Bundes zu ergänzen und Lücken zu schließen.
Konkret sollen Unternehmen bayerische Hilfen in Anspruch nehmen können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen bekommen und sich wegen der Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Gleiches gilt für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, etwa Kliniken, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Privatschulen, Studentenwerke oder den Bereich Kultur und Medien. Und auch Bürgerinnen und Bürger, die trotz Bundeshilfen „besonderen Belastungen ausgesetzt sind“, sollen Hilfen beantragen können.
Unklar ist aber weiterhin, ab wann Betroffene die Hilfen einplanen können. Aiwanger betonte, dass dies nicht erst im April sein dürfe, wenn der Landtag über den Haushalt 2023 final abgestimmt habe. „Wir werden natürlich mit der Zustimmung des Landtags deutlich früher loslegen können.“ Ein konkretes Datum nannte er aber nicht.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte, dass es noch eine Fragen zu klären gebe und derzeit die Ausgestaltung durch die beteiligten Ministerien in Bayern laufe. „Es geht um viele technische Details“, sagte er. Zudem kritisierte er genau wie Aiwanger, dass seitens des Bundes noch nicht entschieden worden sei, welche Härtefälle von den Rettungsschirmen des Bundes abgedeckt würden. Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung, damit der Freistaat wisse, wo er eingreifen müsse. „Wir sind jederzeit bereit, den Fonds scharf zu stellen und auch auszuzahlen.“ Erst müsse aber der Bund vorlegen.
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