In den Städten und Kreisen gibt es erhebliche Bedenken, ob der aktuell laufende Zensus 2022 erfolgreich zu Ende geführt werden kann.
Das Bundesinnenministerium, das für die bundesweite Datenerhebung zuständig ist, räumte zwar am Montag Softwareprobleme ein. Den erfolgreichen Abschluss des Zensus sehe man aber nicht in Gefahr, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.
„Gegenwärtig erreicht uns eine Vielzahl von Problemanzeigen aus verschiedenen Bundesländern von den örtlichen Erhebungsstellen zur Durchführung des Zensus 2022“, heißt es in einem Brief, den der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag an den für Digitalisierung zuständigen Innenstaatssekretär Markus Richter geschickt haben. Die bundesweite Erhebung von Daten zu Bevölkerung, Wohnraum, Mieten, Heizung, Bildung und Erwerbstätigkeit hatte im Mai begonnen und soll drei Monate dauern.
Hauptproblem sei die eigens für den Zensus entwickelte Software, die trotz entsprechender Angebote der Kommunen „nicht ausreichend und belastbar erprobt worden ist“, heißt es in dem Brief, über den zuerst das Nachrichtenportal „The Pioneer“ berichtet hatte. Die Software zeige in der praktischen Anwendung nun „erhebliche Performanceprobleme“. So führten die Schwierigkeiten mit dem Programm zu Verzögerungen in der Datenerfassung. Zudem komme es zu Programmabbrüchen bei der Datenerfassung durch die Erhebungsstellen.
Durch diese massiven Beeinträchtigungen werde „ein zeitlich geordneter Ablauf und Abschluss des Zensus 2022 in Frage gestellt“, befürchten die kommunalen Spitzenverbände. Sie äußern in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zudem die Sorge, „dass auch das Ergebnis des Zensus hierdurch beeinträchtigt und verzerrt wird“.
Der Zensus 2022 ist keine klassische Volkszählung, wie es sie in der Bundesrepublik 1987 zum letzten Mal gab. Vielmehr werden - wie bereits beim Zensus 2011 - Daten, die in der Verwaltung ohnehin vorliegen, etwa beim Einwohnermeldeamt, durch die Erhebung aktueller Informationen ergänzt.
Rund 100.000 Interviewer befragen dafür zufällig ausgewählte Menschen an ihrem Wohnort. Eine zweite Befragung betrifft das Thema Wohnen und läuft komplett schriftlich ab. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht Auskunftspflicht. Die Veröffentlichung aller daraus generierten Statistiken für Bund und Länder ist für November 2023 geplant.
Für die Kommunen sind die Daten unter anderem deshalb relevant, weil etwa die Einwohnerzahlen bei der Verteilung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs eine Rolle spielen. Die neu gewonnenen Informationen sollen auch bei der Planung helfen, zum Beispiel wenn es darum geht, ob in einer Region womöglich zusätzliche Kitas gebaut werden müssen.
„Bei einzelnen Funktionalitäten in der Software zur Erhebungsunterstützung kam beziehungsweise kommt es punktuell zu Einschränkungen“, räumte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums ein. Diese Einschränkungen seien aber entweder bereits gelöst oder würden in den nächsten Wochen „durch neue Software-Veröffentlichungen behoben“. Bis dahin würden bestehende Einschränkungen durch „technische Umgehungen“ ausgeglichen. Den Zeitplan für den Zensus sehe das Innenministerium nicht gefährdet.
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