Scholz zum Lieferkettengesetz: „Das kommt weg“ | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.10.2024 11:17, aktualisiert am 22.10.2024 16:26

Scholz zum Lieferkettengesetz: „Das kommt weg“

Scholz will Lieferkettengesetz stoppen (Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa)
Scholz will Lieferkettengesetz stoppen (Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa)
Scholz will Lieferkettengesetz stoppen (Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa)

Kanzler Olaf Scholz hat der Wirtschaft Entlastung von Bürokratie zugesagt. „Das haben wir ja gesagt, das kommt weg“, sagte der SPD-Politiker beim Arbeitgebertag in Berlin mit Bezug auf das sogenannte Lieferkettengesetz. Er bezog sich damit nach Angaben aus Regierungskreisen auf das deutsche Lieferkettengesetz, das an bevorstehende neue EU-Regelungen angepasst werden soll.

Der Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, hatte zuvor auf Fortschritte gedrängt. „Wir haben mehrfach darum gebeten, dieses Gesetz entweder zu lockern oder außer Kraft zu setzen. Der Wirtschaftsminister hat uns das auch mehrfach bestätigt, dass er verstanden hat, worum es geht und dass er sich sofort an die Arbeit machen wird. Aber erreicht, geliefert hat er nichts“, bemängelte er mit Blick auf Robert Habeck (Grüne), der hier Fehler eingeräumt hatte. 

Scholz entgegnete auf Dulgers Ruf nach Veränderungen: „Dieses Jahr noch.“ Dulger konnte er damit noch nicht überzeugen. „Ich glaube Ihnen das, wenn die Tinte trocken ist und es bei mir auf dem Lieferschein steht.“

Die Bundesregierung hatte in ihrer „Wachstumsinitiative“ angekündigt, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten gelte es, unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Die Europäische Lieferkettenrichtlinie solle so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden. 

Das europäische Lieferkettengesetz wurde vor Kurzem verabschiedet. Die EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

© dpa-infocom, dpa:241022-930-267063/3


Von dpa
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