Sabotage an Maishäckslern: Es könnte versuchter Totschlag sein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.02.2023 16:06

Sabotage an Maishäckslern: Es könnte versuchter Totschlag sein

Am Amtsgericht in Neustadt/Aisch waren die Attacken auf Maishäcksler Thema. (Foto: Manfred Blendinger)
Am Amtsgericht in Neustadt/Aisch waren die Attacken auf Maishäcksler Thema. (Foto: Manfred Blendinger)
Am Amtsgericht in Neustadt/Aisch waren die Attacken auf Maishäcksler Thema. (Foto: Manfred Blendinger)

Aus Rache an Nachbarn nahm ein Landwirt aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim tödliche Verletzungen in der Fahrerkabine in Kauf. Jetzt muss er vors Schwurgericht.

Der 69-Jährige, dessen Identität zunächst bezweifelt worden war, redete sich am Montag vor dem Amtsgericht in Neustadt um Kopf und Kragen. Er hatte einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung bekommen, weil er Metall- und Holzteile in Maisfeldern versteckt hatte. Damit wollte er die scharfen Messer in der Trommel der PS-starken Maschinen zerstören. Der Strafbefehl lautete auf ein Jahr Haft auf Bewährung.

Angeklagter am Amtsgericht Neustadt: „Mir war alles wurscht”

Doch der Landwirt wollte den Strafbefehl nicht akzeptieren, weshalb es heute vor dem Amtsgericht Neustadt zur Verhandlung kam. Diese wurde für den 69-Jährigen zum Fiasko. Er räumte zunächst zwei der angeklagten fünf Fälle ein. Von März bis September 2019 waren dabei landwirtschaftliche Maschinen bei der Ernte zum Teil schwer beschädigt worden.

Das Geständnis bezog sich auf die ersten beiden Fälle mit geringen Schäden. Drei weitere Taten, die nach einem sehr ähnlichen Muster und mit den gleichen Materialien begangen worden waren, bestritt der Mann. Bei einer der abgestrittenen Taten war ein Schaden von rund 80.000 Euro entstanden.

Mit dem Geständnis der ersten beiden Fälle war der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits fragwürdig geworden. Mit seinen Antworten grub sich der Landwirt vollends das Wasser ab. Er sagte mehrfach, er habe jede mögliche Folge in Kauf genommen. Ihm sei es darum gegangen, sich wegen anderer Streitigkeiten gezielt an seinen Nachbarn zu rächen: „Mir war alles wurscht”.

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Unverblümt räumte der Angeklagte sein Motiv ein. Die beiden von ihm gestandenen Anschläge galten Berufskollegen, die Felder neben seinem Hof im östlichen Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bestellten. Dafür mussten sie einen Feldweg neben dem Hof passieren. Einer der Fahrer der Kollegen sei regelmäßig sehr schnell über den Feldweg gefahren, so dass an trockenen Tagen der Staub über zehn Meter hoch aufgewirbelt sei. „Davon habe ich trockene Augen und nachts Nasenbluten bekommen.”

Rache mit der Bibel: „Wie du mir, so ich dir.”

Einmal habe er sich einem Fahrer in den Weg gestellt, doch dieser habe nicht angehalten. „Ich konnte gerade noch ausweichen. Der hätte mich auch totgefahren.” Davon habe er nachts oft geträumt, deshalb habe er sich für den von ihm als Anschlag auf sein Leben empfundenen Vorfall rächen wollen, sagte der 69-Jährige. „In der Bibel steht: Wie du mir, so ich dir.”

„In der Bibel steht auch: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst”, antwortete Richter Friedrich Weitner. Er machte keinen Hehl daraus, dass es für den Landwirt ein deutlich höheres Urteil geben könne. Der Strafbefehl sei ein „Riesengnadenangebot”, so der Direktor des Neustädter Amtsgerichts. Die zwölf Monate auf Bewährung seien zugunsten des Täters bemessen in der Erwartung, dass dieser geständig sei, Reue zeige und bereit sei, die angerichteten Schäden auszugleichen.

Metalldetektoren an den Maschinen mit Plastik überlistet

Dies alles sehe er nicht, sagte der Richter zum Angeklagten. „Ich will ganz offen sein: Es droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr - und zwar ohne Bewährung.” Für Medien und Zuhörer gut nachvollziehbar, hatte Weitner auf einem Großbildschirm gezeigt, mit welchem Aufwand der Landwirt die Taten vorbereitet hatte. Metallstangen waren dabei von Plastikfolien oder Styropor umwickelt und in die Maiskolben gehängt worden. Damit sollten die Metalldetektoren an den Häckslern ausgeschaltet werden. Diese würden sonst Metall sofort anzeigen.

Ein Polizeibeamter erläuterte die Ermittlungen nach den zunächst rätselhaften Anschlägen. Über ein auf einem Feld gefundenes Teil einer in Deutschland nur von einer Firma vertriebenen Maschine kam er auf den Hof des 69-Jährigen, den dieser mit seinem fünf Jahre jüngeren Bruder betreibt. Dort fanden sich zahlreiche weitere Materialien, die nach Gewebeanalysen exakt zu Teilen der Sabotageakte passten.

DNA-Spuren eindeutig zugewiesen

Ein wichtiger Beweis waren DNA-Spuren des Angeklagten, die er bei Anschlägen zurückgelassen hatte. Für Richter Friedrich Weitner wurde deshalb die Beweislage immer klarer. Vor der Mittagspause richtete er ein letztes Angebot an den Angeklagten, seinen Einspruch zurückzuziehen und mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Danach, machte Staatsanwältin Sarah Hofbeck klar, werde sie nicht mehr mit einem Strafbefehl einverstanden sein.

Doch die letzte Frist verstrich ungenutzt, der Angeklagte verkündete auch nach der Pause keine Rücknahme seines Einspruchs. Die Staatsanwältin präsentierte als Quittung einen Antrag, das Verfahren an das Schwurgericht abzugeben. Denn durch die Aussage des Polizisten sei deutlich geworden, dass die Metallteile die Messer der Häcksler durchschneiden könnten. Durch die Wucht der Trommelrotation könnten diese mit enormer Wucht auf den Fahrer geschleudert werden.

Wie die Staatsanwältin sah der Richter nach dem unerwartet deutlichen Verlauf der Verhandlung die Grenzen des Amtsgerichts überschritten. Auch er hatte keinen Zweifel daran, dass die vom Metall zerstörten Messer eine schwere Gefahr für die Fahrer der Maishäcksler sein und ihnen schwere, sogar tödliche Verletzungen zufügen könnten.

Maishäcksler-Prozess geht in Nürnberg weiter

Wer dies billigend in Kauf nehme, wie durch die Aussagen des Angeklagten nun deutlich geworden sei, riskiere ein Verfahren wegen versuchten Totschlags, vielleicht sogar versuchten Mordes, betonte Weitner. Er folgte deshalb dem Antrag der Staatsanwältin und verwies den Fall an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Hier muss sich die Kammer für Schwurgerichtssachen nun mit dem Fall befassen. Der Direktor des Neustädter Amtsgerichts erinnerte daran, dass für versuchten Totschlag die Mindeststrafe bei fünf Jahren Haft liege. Grund für einen Haftbefehl sah er jedoch nicht. Der Landwirt habe weder Möglichkeiten noch Interesse, den Hof und seinen Bruder zu verlassen. Dies hatte Verteidiger Uwe Bartelt als Argument gegen einen Haftbefehl angeführt.

Gegen den Bruder des Angeklagten läuft ein eigenes Verfahren. Ihm wird vorgeworfen, an den Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Das Amtsgericht Neustadt hatte ihn deshalb im Mai 2022 wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der fünf Jahre jüngere Bruder Berufung eingelegt, über die das Landgericht Nürnberg-Fürth noch nicht entschieden hat.

Rechtsanwalt hält Mordmerkmal der Heimtücke für möglich

Über eine getrennt von den Strafverfahren laufende Zivilklage versucht das Opfer des schwersten Anschlags, einen Ausgleich für den Schaden an seinem Maishäcksler zu bekommen. Dieser lag bei rund 80.000 Euro. Rechtsanwalt Gerd Friedrich vertrat diesen Landwirt am Montag in dem Verfahren gegen den älteren Bruder als Nebenkläger. Er halte sogar eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für möglich, sagte Friedrich. Die sorgfältige Präparation der Metallteile, um die Detektoren an den Maschinen zu umgehen, könnte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllen.

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