Reiches umstrittene Energiereformen - das steckt drin | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 29.07.2026 03:01, aktualisiert am 29.07.2026 15:09

Reiches umstrittene Energiereformen - das steckt drin

Ministerin Reiche will einen Kurswechsel. (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Ministerin Reiche will einen Kurswechsel. (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Ministerin Reiche will einen Kurswechsel. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Es sind umstrittene Pläne - und es geht um viel. Nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung hat das Kabinett heute grundlegende Reformen in der Energiepolitik auf den Weg gebracht. Konkret geht es um eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie um ein Netzpaket. „Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket“, sagte Reiche in Berlin. Überförderung werde abgeschafft.

Falls sie vom Bundestag beschlossen werden, könnten die Vorhaben weitreichende Folgen haben - für Bürger, die sich eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen oder Betreiber von Windrädern. Energie- und Umweltverbände kritisieren, Reiche bremse die Energiewende aus.

Was will Reiche erreichen?

Ein Ziel von Reiche ist es, Kosten zu senken. Steigende Energiepreise belasteten den Wirtschaftsstandort Deutschland, sagte Reiche. Die Förderung der erneuerbaren Energien vor allem aus Wind und Sonne kostet jedes Jahr viel Geld, getragen vom Steuerzahler. Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür rund 16,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Reiche ist der Ansicht, dass die erneuerbaren Energien „erwachsen“ geworden sind und mehr finanzielle Verantwortung sowie Verantwortung für das Stromnetz tragen müssen - das Schlagwort dafür lautet „systemdienlich“. Durch ein neues Instrument sollten Gewinne nach oben begrenzt werden.

Warum gibt es Zeitdruck?

Die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Fördersystems durch die EU-Kommission läuft Ende 2026 aus. Falls bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, könnten zwar laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gesetzlich geförderte Neuanlagen in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gefördert werden. Reiche hatte gesagt, man wolle eine Unterbrechung nicht riskieren. Die EU-Kommission muss den Änderungen, sofern sie beschlossen sind, noch zustimmen.

Innerhalb der Bundesregierung wurde monatelang vor allem zwischen den Ministerien von Reiche sowie dem Umweltressort von Minister Carsten Schneider (SPD) verhandelt. 

Schneider sagte, es sei das gemeinsame Ziel, die erneuerbaren Energien jetzt schnell weiter auszubauen - mit mehr Kosteneffizienz und besserer regionaler Steuerung. Er sprach von einem verlässlichen Rahmen für eine neue Phase beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze.

Was sind Kernpunkte der geplanten Reform?

Mehr als die Hälfte des Stroms stammt aktuell bereits aus erneuerbaren Energien - 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche fest. Es soll aber Anpassungen geben. Derzeit würden Anlagen in Netzgebieten errichtet, die den produzierten Strom in vielen Stunden nicht aufnehmen könnten. Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es deswegen immer wieder zur Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden Redispatch genannt und kosten wegen Entschädigungen jedes Jahr Milliarden.

Reiche will daher den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau besser aufeinander abstimmen. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf: „Der Netzausbau kann somit häufig nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten.“

Worum geht es in Gebieten mit Netzengpässen?

Konkret geplant ist eine bessere regionale Steuerung des Zubaus. Netzbetreiber sollen „Hot Spots“ ausweisen, in denen ein hoher Teil der Stromerzeugung abgeregelt werden muss. In diesen Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen, geplant ist aber eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage.

Dadurch sollten in diesen Netzengpass-Gebieten Redispatch-Kosten gesenkt und die Stromkunden von daraus resultierenden, höheren Stromkosten entlastet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, wenn Anlagen sich in einem Netzgebiet ansiedelten und „sehenen Auges“ in eine Abregelung liefen, solle der Betreiber vorübergehend für einen bestimmten Anteil keine Förderung mehr erhalten. 

Die Netzbetreiber sollen in „Hot Spots“ verpflichtet werden, das Netz prioritär zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Das Umweltministerium betonte, der Vorschlag Reiches für einen „Redispatchvorbehalt“ sei erheblich abgeschwächt worden. 

Geplant ist auch eine stärkere Priorisierung von Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wies darauf hin, dass Unternehmen derzeit häufig sehr lange auf Netzanschlüsse warten müssten.

Welche Einschnitte bei der Solarförderung soll es geben?

Steuergelder sollen dort eingesetzt werden, wo sie die größte Wirkung erzielen - das ist die Linie Reiches. Die Zeit der festen Einspeisevergütung auf Kosten des Steuerzahlers laufe aus, sagte die Ministerin. Kleine Solaranlagen kombiniert mit einer Batterie und in den allermeisten Fällen auch noch mit einem Anschluss für ein Elektroauto seien eine Investition, die sich nach wenigen Jahren lohne. Dies sollte nicht auf Dauer von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag - dieser ist abhängig etwa von der Anlagengröße und dem Umfang der Einspeisung ins Netz. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr. 

Ab 2027 sollen neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Geplant ist nach dem bisher vorliegenden Entwurf Reiches eine verpflichtende „Direktvermarktung“: Haushalte sollen Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörsen vermarkten.

Geplant ist eine Übergangsphase: Für 36 Monate soll für kleine Solaranlagen eine befristete Übergangszahlung eingeführt werden, die unterhalb der vormaligen Einspeisevergütung liegt. Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen für weitere vier Jahre einen „Direktvermarktungsbonus“ in Anspruch nehmen können.

Warum gibt es Kritik an den Plänen?

Die Solarbranche kritisiert unter anderem, Direktvermarktung sei noch nicht massentauglich. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt generell bei einer Umsetzung der Pläne vor einem massiven Einbruch des Photovoltaikausbaus in Deutschland. Investitionen würden erheblich ausgebremst. Eine auf drei Jahre befristete Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent je Kilowattstunde sei ein „Trostpflaster“.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien würden auf Grundlage der Pläne faktisch nicht zu erreichen sein. „Arbeitsplätze und Investitionen werden gefährdet.“ Die Branche hofft auf Nachbesserungen in ihrem Sinne im parlamentarischen Verfahren. Vor allem in der SPD-Fraktion gibt es Stimmen, die erhebliche Änderungen der Pläne wollen.

Wie kommen die Pläne in der Industrie an?

Industrieverbände begrüßen die Pläne generell. So sagte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie: „Es ging viel zu lange nur um ungezügeltes Wachstum der Erneuerbaren. Die Folge sind hohe Systemkosten und ein erheblicher Investitionsbedarf in Netze und Infrastruktur.“ Dies habe dem Standort Deutschland die nahezu höchsten Stromkosten unter den Industrieländern beschert.

© dpa-infocom, dpa:260729-930-452395/2


Von dpa
north