Sie waren bei den Taten erst zwischen 14 und 17 Jahre alt und wollten sich in Ansbach Geld aus Filialen von H&M und dm holen. Ihre Haftstrafen sind nun rechtskräftig. Dafür sorgten klare Ansagen einer Richterin.
Der Platz von Elke Beyer ist hinter der Richterbank. Dort führt sie die Große Jugendkammer am Landgericht Ansbach. Doch jetzt steht sie mitten im Sitzungssaal. Die Verhandlung hat noch nicht offiziell begonnen. Die Richterin trägt keine Robe. Um sie herum sitzen vier Jugendliche. Einer auf dem üblichen Platz der Angeklagten, die drei anderen an Einzeltischen mit größtmöglichem Abstand.
Elke Beyer schaut jeden an und erinnert an die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht vor einem halben Jahr. Dort gab es Tumulte bis zum versuchten Angriff auf eine Staatsanwältin. Das werde sich hier nicht wiederholen, sagt die Richterin. Wer so etwas wieder versuchen sollte, habe sofort eine Fessel an den Sitzplatz.
Die Angeklagten ziehen die Köpfe ein, einer nickt kräftig. Verstanden. Hinter ihm sitzen zwei Polizisten. Drei Jugendliche sind aus der Untersuchungshaft vorgeführt worden, nur einer kam ohne Geleit.
Elke Beyer hat ihre Ansage am Montagnachmittag bewusst vor der Verhandlung gemacht. Eine Ansage vor dem Protokoll, in den letzten Minuten, in denen der Saal ein öffentlicher Raum ist. Und dennoch einer mit vielen Grenzen.
Neben oder hinter den Angeklagten sitzen ihre Verteidiger. Auf der rechten Seite die Vertreter der Jugendgerichtshilfe, vor dem Staatsanwalt der psychiatrische Gutachter. Die Zuhörerplätze sind leer. Gesperrt, obwohl dort die Eltern ihren gesetzlich verbrieften Zugang haben.
Doch die Ansbacher Justiz hat aus der ersten Verhandlung gelernt. Im Juli wurde sie kalt erwischt. Zu ihrer ersten Verhandlung kamen sieben Angeklagte die Treppe zum Gerichtssaal hoch, als seien sie die Ehrengäste auf einer Party. Hier ein strahlendes Lächeln, dort ein Winken, ein paar Worte mit den Eltern, Geschwistern und Freundinnen, die vor dem Saal freudig warteten.
Jetzt müssen diese Abstand halten. In den Bereich direkt vor den Saal dürfen sie nicht. Sie müssen hinter einer Glasscheibe aus einem Besprechungsbereich zuschauen. Keine Wortwechsel möglich, das Kontaktverbot für Untersuchungshäftlinge greift. Den Angeklagten ist das Lächeln vergangen, sie sitzen nun seit etwas über einem Jahr hinter Gittern.
Aus ihrem Wartebereich dürfen die Eltern erst in letzter Minute in den Gerichtssaal. Über die Tür ganz hinten. Zwei Männer und zwei Frauen nehmen Platz, mehr als ein stummer Blickkontakt mit ihren Kindern ist nicht möglich. Dann betreten die Richter den Saal, die Verhandlung beginnt nun offiziell. Weil die Angeklagten bei den Taten erst zwischen 14 und 17 Jahre waren, ist sie nicht öffentlich.
Was hinter verschlossenen Türen geschieht, berichtet nach zweieinhalb Stunden Dr. Michael Tiedemann, der Pressesprecher des Landgerichts, auf FLZ-Anfrage. Die Urteile gegen die vier Jugendlichen bleiben bestehen. Sie ziehen ihre Berufungen zurück. Keine Aussicht auf Erfolg.
Insgesamt sieben Jugendliche hatten in wechselnder Besetzung verschiedene Straftaten verübt: Dabei waren Raubüberfälle auf eine Niederlassung der Modekette H&M und eine dm-Filiale, Diebstähle und Körperverletzungen. Ihre Staatsangehörigkeiten sind deutsch, syrisch und italienisch.
Vor dem Amtsgericht Ansbach hatten sie dafür im Juli Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren kassiert. Ihre Hoffnung, vielleicht doch ein paar mehr Monate ihrer Jugend in Freiheit erleben zu dürfen, verfliegt an diesem Nachmittag schnell. Die Vorsitzende der Großen Jugendkammer bleibt bei klaren Ansagen, so der Pressesprecher. Elke Beyer macht jedem einzelnen Jugendlichen deutlich, warum die Kammer keine Gründe sieht, um etwas an der Urteilen der ersten Instanz zu ändern.
Die Jugendlichen und ihre Anwälte haben damit kaum eine Wahl. Sie können zwar darauf bestehen, dass die Verhandlung nach allen Regeln der Justiz läuft, doch nicht nur sie sind in Berufung gegangen. Die Staatsanwaltschaft hat mitgezogen, womit die Kammer auch die Möglichkeit hat, höhere Strafen als in der ersten Instanz zu verhängen. Ein Risiko, dass nach den Erläuterungen von der Richterbank niemand eingehen will.
Alle Berufungen werden zurückgezogen. Ende der zweiten Runde. Damit werden die Urteile aus der ersten Instanz am Amtsgericht rechtskräftig.