PV-Anlage bei Mitteldachstetten: Gemeinderat legt Veto ein | FLZ.de

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PV-Anlage bei Mitteldachstetten: Gemeinderat legt Veto ein

Mitten im Naturpark Frankenhöhe und einem Landschaftsschutzgebiet, begrenzt durch Bahnlinie und Fränkische Rezat, soll die Freiland-Photovoltaikanlage „Bürgersolar Mitteldachstetten“ entstehen. Der Gemeinderat sprach sich dagegen aus. (Foto: Peter Pickel)
Mitten im Naturpark Frankenhöhe und einem Landschaftsschutzgebiet, begrenzt durch Bahnlinie und Fränkische Rezat, soll die Freiland-Photovoltaikanlage „Bürgersolar Mitteldachstetten“ entstehen. Der Gemeinderat sprach sich dagegen aus. (Foto: Peter Pickel)
Mitten im Naturpark Frankenhöhe und einem Landschaftsschutzgebiet, begrenzt durch Bahnlinie und Fränkische Rezat, soll die Freiland-Photovoltaikanlage „Bürgersolar Mitteldachstetten“ entstehen. Der Gemeinderat sprach sich dagegen aus. (Foto: Peter Pickel)

Eine große Gefahr für die Rezataue sieht Andreas Moßmeyer, Mitglied des Gemeinderates Oberdachstetten. Der Grund: Hier soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.

Erst kürzlich sei der Antrag für eine PV-Anlage entlang der Fränkischen Rezat und der Bahnlinie eingegangen. Nun müsse man das Gesamtbild betrachten, „denn auch den Wasseraufstau in die Nachbargrundstücke sehe ich als Bedrohung, der sich durch immer mehr PV-Anlagen verstärken könnte“, sagte er.

Ein privilegiertes Vorhaben

Auf vier Grundstücken der Gemarkung Mitteldachstetten soll demnach die PV-Anlage „Bürgersolar Mitteldachstetten“ gebaut werden, wie von Bürgermeister Martin Assum zu hören war. Diese befinden sich im Naturpark Frankenhöhe und im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes. Begrenzt werden die Grundstücke durch die Fränkische Rezat und die Bahnlinie Würzburg-Treuchtlingen.

Wenn sich eine Anlage neben Schienen befinde, sei sie privilegiert und nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen sowie eine Verkehrserschließung gesichert sei. Da die gemeindlichen Wege aber nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind, muss der Bauherr diese vor Baubeginn erst ertüchtigen.

Nicht gedeckt vom Flächennutzungsplan

Das neue Bauvorhaben widerspreche aber dem Flächennutzungsplan, denn die Grundstücke seien für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dadurch sehe sich die Gemeinde massiv in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt, sagte der Bürgermeister. Auch werde der für einen Naturpark typische Erholungswert drastisch beeinträchtigt. Ebenso müsse man an den Naturschutz denken, die untere Naturschutzbehörde solle dieses Verfahren artenschutzrechtlich prüfen, führte der Rathauschef im Gremium weiter aus.

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Aus Sicht der Gemeinde entstellen solche Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschaftsbild und sind als Fremdkörper in der Rezataue deutlich wahrnehmbar. Angesprochen wurde, dass sich bei Hochwasser Gegenstände an den Konstruktionen verfangen und den Ablauf des Wassers behindern könnten. Durch die Einzäunung gehe die Dämpfung der Hochwasserwellen im Überschwemmungsgebiet verloren und wildlebende Tiere würden eingeschränkt.

Da durch dieses Vorhaben die öffentlichen Belange erheblich beeinträchtigt werden, verweigerte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.


Von pp
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