Im Januar des vergangenen Jahres haben Merkendorf, Ansbach, Lichtenau und Weidenbach die Idee eines interkommunalen Windparks vorgestellt. Wie ist der Stand der Dinge, mehr als eineinhalb Jahre später?
Das Projekt ist noch immer in einer Planungsphase, in der viele Fragen nicht beantwortet werden können, wie Merkendorfs Bürgermeister Stefan Bach deutlich machte. Er ist derzeit Vorsitzender des Energieausschusses, den die beiden Städte und die beiden Gemeinden gemeinsam gegründet haben.
Das Windkraft-Vorbehaltsgebiet WK 211 grenzt an die vier Kommunen Merkendorf, Ansbach, Lichtenau und Weidenbach. Es liegt etwa mittig zwischen Nehdorf und Bammersdorf, östlich der Bahnlinie und schließt sich direkt an das WK 25 an, in dem bereits drei Windräder stehen. Die Grundstücke – es geht vor allem um Waldgebiet – sind in aller Regel im Privatbesitz.
„Jede Kommune ist in den vergangenen Monaten auf die Eigentümer in ihrem Gebiet zugegangen”, erklärte Bach im FLZ-Gespräch. Es habe dabei viel Zustimmung gegeben. Dabei sei noch immer offen, wie viele Windräder es werden und wo genau sie stehen sollen.
„Wir reden nicht von einem oder zwei Anlagen, aber sicher auch nicht von zehn”, steckte Bach den groben Rahmen ab. Vermutlich werden es vier oder fünf sein, wenn alle Eigentümer mitmachen. Das lässt sich anhand der Fläche des Vorranggebietes in etwa abschätzen. Klar ist zudem, dass die Windräder maximal 220 Meter, an manchen Stellen nur 210 Meter, hoch sein dürfen, weil militärische Belange höhere Anlagen verhindern. Solche Einschränkungen können problematisch für die Wirtschaftlichkeit sein. Weniger Höhe bedeutet weniger Ertrag.
Erstmal ging es darum, einen „kleinen Kooperationsvertrag” zu unterschreiben, um die Grundeigentümer grundsätzlich ins Boot zu holen, erläuterte Bach. In diesem Gestattungsvertrag ist geregelt, wie hoch das Entgelt für die Eigentümer ausfällt, gestaffelt danach, wie stark sie von den Windrädern betroffen sein werden. Dort, wo das Fundament steht, gibt es mehr Geld, wenn nur noch die Spitzen der Rotorblätter über die Fläche streifen, ist es weniger.
Aktuell laufen die Planungsfäden beim Energieausschuss zusammen. Diesem gehören die Bürgermeister und der Oberbürgermeister sowie Vertreter der Eigentümer an. Jüngst wurden mögliche Projektanten angeschrieben, die den Windpark realisieren könnten. „Wichtig ist uns, dass sich die Bürger beteiligen können”, betonte Bürgermeister Bach. Im Idealfall soll der Windpark am Ende zu 100 Prozent in den Händen der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Grundidee des interkommunalen Projektes ist, dass die Menschen, die in der Nähe des Windparks wohnen, auch davon profitieren sollen.
Deshalb wollen die beiden Städte und die beiden Gemeinden das Projekt selbst angehen und die Flächen nicht einem Investor überlassen. Bei Bürgeranlagen habe die Bevölkerung viel mehr Einfluss, hatte Windkümmerer Erich Maurer von der Energieagentur Nordbayern schon bei der Vorstellung der Idee im Januar 2024 betont. Das beginnt bei den genauen Standorten der Anlagen und endet mit den Abschaltzeiten wegen Schattenwurfs, die ein auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteter Investor naturgemäß möglichst klein halten will.
Der nächste Schritt sei nun aber der Kooperationsvertrag der vier Kommunen, erläuterte Stefan Bach. Das Ziel sei, dass dieser bis Jahresende steht. „Unser größtes Problem wird vermutlich der Einspeisepunkt. Da ist noch nichts festgelegt.”
Ihm sei bewusst, dass es mit dem Projekt langsam vorangehe, sagte Bach. Aber man müsse sehen, dass alle Entscheidungen immer erst durch die Stadt- und Gemeinderäte müssen, bevor man den nächsten Schritt angehen kann. Auch seien verschiedene Gutachten erforderlich und da es sich um ein Windvorranggebiet handelt, ist auch noch ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Bach: „Das ist wirklich hoch komplex.”
Windkümmerer Maurer hatte vor gut eineinhalb Jahren als grobe Zielvorgabe für die mögliche Inbetriebnahme das Jahr 2028 genannt. Aber das ist auch nur ein grober Orientierungspunkt.