Über die Zukunft von ANregiomed wird nur hinter verschlossenen Türen diskutiert. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dinkelsbühls Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer wurde eine Rüge erteilt, weil er auf seiner Facebook-Seite aus nichtöffentlichen Beratungen berichtete.
Das Verhalten Hammers war Landrat Dr. Jürgen Ludwig und anderen Kreisräten schon länger sauer aufgestoßen. Denn die Vorgaben sind sehr restriktiv. Die Verwaltungsräte dürfen nicht einmal intern ihren eigenen Fraktionskollegen erzählen, worüber gesprochen wird. Kein Wort davon darf aus dem Rat der Zwölf nach außen dringen. Theoretisch.
Doch Christoph Hammer sah dies anders. Aus Sicht des Dinkelsbühler Oberbürgermeisters hat die Bevölkerung ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie über das Wohl und Wehe der einzelnen Klinikstandorte hinter verschlossener Tür gesprochen wird. Regelmäßig setzte er während und nach wichtigen Verwaltungsratssitzungen Videos ab, in denen er meist vermeldete, dass wieder nichts entschieden worden ist. Das sorgte zwar für den eingangs erwähnten Ärger, war aber nicht wirklich angreifbar.
Doch am 8. Februar dieses Jahres schrieb Hammer über eine nichtöffentliche Kreistagssitzung, in der es auch um ANregiomed ging. Er schilderte, wie er selbst abgestimmt hat. Das darf er. Doch er nannte auch das konkrete Abstimmungsergebnis und listete drei Namen anderer Kreisräte auf, die sich wie er gegen eine Abstufung der Krankenhäuser Dinkelsbühl und Rothenburg ausgesprochen haben. Eine vierte Kreisrätin kommentierte den Facebook-Post und bekannte ebenfalls, dagegen gestimmt zu haben.
Das setzte die Abstrafmaschinerie in Gang. Daran änderte auch nichts, dass die aufgeführten Kreisräte die Veröffentlichung ihrer Namen ausdrücklich billigten.
Es schien, als wollte Landrat Ludwig ein Exempel statuieren. Dass für ihn und Hammer die Bezeichnung „Parteifreund” als schärfste Form der Feindschaft gilt, ist ohnehin ein offenes Geheimnis. War es also eine willkommene Gelegenheit für Ludwig, den unangenehmen Kollegen an den Pranger zu stellen? Die Lager im Kreistag sind gespalten, doch einen simplen Racheakt sehen die wenigsten der Befragten im Gespräch mit der FLZ. Häufiger wurde genannt, dass sich Ludwig als Schiedsrichter versteht, für den das Einhalten von Regeln hohe Priorität hat.
Dennoch: Ludwig und seine Verwaltung gingen in die Kreistagssitzung sogar mit dem Vorschlag, Hammer 200 Euro Ordnungsgeld aufzubrummen. Das berichteten mehrere Sitzungsteilnehmer übereinstimmend. Das Ordnungsgeld war dem Vernehmen nach relativ schnell vom Tisch. Zu groß war die Sorge, dass Hammer dagegen juristische Schritte einleiten würde. Die Folge wäre ein Verfahren vor einem Gericht. Öffentlich. Das wollte keiner.
Deshalb erschien die Rüge das Mittel der Wahl, um das Verhalten als Plaudertasche zu tadeln. Echte juristische Auswirkungen hat das nicht. Aber bei den Recherchen der FLZ zeigte sich, dass die Maßnahme dennoch wirkt. Kein Kreisrat und keine Kreisrätin will ausgerechnet in dieser Frage namentlich in einem FLZ-Artikel genannt werden. So kann auch die FLZ nur grob von einem Abstimmungsergebnis von zwei Drittel zu einem Drittel berichten. Wer für und wer gegen die Rüge stimmte, bleibt ein Geheimnis.
Aus allen Fraktionen gab es gegenüber der Redaktion lediglich die Bestätigung, dass es im Kreistag ohnehin keinen Fraktionszwang gebe und in einer solchen Frage werde noch nicht einmal eine Empfehlung ausgesprochen, wie abzustimmen sei. Jedes Mitglied des Gremiums sei einzig dem eigenen Gewissen verpflichtet, hieß es unisono.
Hinter vorgehaltener Hand lieferten ein paar Kreisrätinnen und Kreisräte dann doch eine Erklärung für ihr Abstimmungsverhalten. „Es gibt Regeln und an die muss man sich halten”, war zum Beispiel zu hören. Oder: „Konstruktiv war das nicht.” Aber auch: „Das waren allgemeine Aussagen und keine Unternehmensinterna.” Oder: „Das war ohnehin alles schon bekannt.” So ähnlich hatte auch die Kanzlei Meyerhuber Rechtsanwälte argumentiert, die Christoph Hammer als Rechtsbeistand eingeschaltet hatte. Auf FLZ-Anfrage wollte sich Hammer selbst nicht zu dem gesamten Vorfall äußern.
Zur Diskussion im Kreistag stand auch die Frage, wie mit jener Kreisrätin umzugehen ist, die lediglich ihr eigenes Abstimmungsverhalten unter Hammers Beitrag kommentiert hat. Hier einigte sich das Gremium darauf, dass der Landrat ein „ernstes Gespräch” mit ihr führt.
Die Pressestelle des Landratsamtes verwies auf Anfrage der FLZ ebenfalls auf die Nichtöffentlichkeit derartiger Entscheidungen. Konkrete Aussagen zum Einzelfall könnten nicht getroffen werden. Die Entscheidung über ein Ordnungsgeld oder eine Rüge liege beim Kreistag und sei nicht Sache der Verwaltung, erläuterte Pressesprecher Fabian Hähnlein.
Er verwies darauf, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates von ANregiomed gemäß „der Satzung grundsätzlich nichtöffentlich” stattfinden und die Verwaltungsräte „zur Verschwiegenheit verpflichtet” sind. „Die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde hat sich ebenfalls mit der Fragestellung befasst, ob ANregiomed betreffende Tagesordnungspunkte auch in den Landkreisgremien nichtöffentlich behandelt werden und ist zum Ergebnis gekommen, dass die hiesige Sachbehandlung nicht zu beanstanden ist.” Anders gesagt: Die Debatte über eine der wichtigsten Fragen der Daseinsvorsorge wird auch in Zukunft hinter verschlossener Tür stattfinden.