„Nicht der richtige Weg”: So geht es weiter mit der Verpackungssteuer in Ansbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.03.2025 08:00

„Nicht der richtige Weg”: So geht es weiter mit der Verpackungssteuer in Ansbach

Gleich drei Fraktionen im Ansbacher Stadtrat möchten mit einer Abgabe auf Einwegverpackungen bei überquellenden Mülleimern in der Stadt gegensteuern. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Gleich drei Fraktionen im Ansbacher Stadtrat möchten mit einer Abgabe auf Einwegverpackungen bei überquellenden Mülleimern in der Stadt gegensteuern. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Gleich drei Fraktionen im Ansbacher Stadtrat möchten mit einer Abgabe auf Einwegverpackungen bei überquellenden Mülleimern in der Stadt gegensteuern. (Archivfoto: Oliver Herbst)

Vom Tisch ist sie nicht, die kommunale Steuer auf Einwegverpackungen in Ansbach. Doch nach ausführlicher Diskussion im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die BAP-Fraktion ihren Antrag dazu einstweilen zurückgestellt – wie die Offene Linke Ansbach (OLA) im Jahr 2021 und die ÖDP im Jahr 2023.

Worum geht es? Seit 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg eine Verpackungssteuer. Wer dort sofort verzehrbare Lebensmittel in Einwegverpackungen verkauft, muss pro Verpackung 50 Cent an die Stadt entrichten. Eine lukrative Einnahmequelle für die Kommune und ein Lenkungsinstrument gegen den Einweg-Abfall in der Stadt.

Besonderheit in Bayern

Tatsächlich konnte Tübingen in den vergangenen Jahren die Müllmenge deutlich reduzieren und jährlich zwischen 600.000 und 800.000 Euro einnehmen. Die Klage eines betroffenen Fast-Food-Unternehmens dagegen wurde jetzt letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Damit müsste rein rechtlich der Weg für Kommunen frei sein, eine solche Abgabe einzuführen, oder?

Nicht ganz, wie den Ausführungen des Kämmerers Christian Jakobs im Ausschuss zu entnehmen war. „In Bayern haben wir die Besonderheit, dass die erstmalige Einführung einer neuen Steuer von Kommunen der Zustimmung des Innenministeriums bedarf“, erklärte der städtische Finanz-Chef. In der Tat warten derzeit eine Reihe von Städten auf grünes Licht aus München. Auch Ansbach habe mehrfach bei der Regierung von Mittelfranken nachgefragt – doch bis jetzt schweige München, so Jakobs.

Warten auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Jakobs wies auf den beträchtlichen Vorbereitungs-Aufwand hin, der für eine Einführung anfalle. Er habe zwar Hoffnung, dass man nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts grünes Licht vom Freistaat bekomme, wolle aber vermeiden, einen riesigen Verwaltungsaufwand für den Papierkorb zu betreiben: „Wir bitten darum, deshalb diesen Antrag zurückzustellen.“

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BAP-Stadtrat und Antragsteller Hannes Hüttinger gab Jakobs „zu 95 Prozent recht“. Sein Antrag ziele jedoch nicht darauf, die Verpackungssteuer jetzt einzuführen. Vielmehr solle gemeinsam mit anderen Städten aus der Metropolregion Nürnberg und mit dem bayerischen Städtetag Druck auf das Ministerium ausgeübt werden.

Oberbürgermeister Thomas Deffner schlug vor, abzuwarten, wie sich das Ministerium äußere und dann eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, „ob wir das überhaupt wollen“. Schließlich sei es gut, die Müllmenge zu reduzieren und Einnahmen zu haben, bezahlen müsse das jedoch der Bürger. Das war auch der entscheidende Punkt für CSU-Co-Fraktions-Chef Jochen Sauerhöfer, der deshalb erklärte: „Das ist nicht der richtige Weg für eine Stadt, das muss doch vom Land oder vom Bund kommen.“

Hüttinger zog Antrag zurück

Martin Porzner von der SPD sagte, man habe „einen schönen Vortrag“ über die Vorteile dieser Verpackungssteuer gehört, seine Fraktion sei aber dagegen, sie heute auf den Weg zu bringen. Zwei Fraktionen seien bereit gewesen, ihren Antrag einstweilen zurückzustellen, diesem Beispiel solle die BAP folgen.

Nachdem Werner Forstmeier (ÖDP) erklärt hatte, der Weg zur Verpackungssteuer, den der OB geschildert habe, sei plausibel, zog Hüttinger seinen Antrag zurück. „Ich bedanke mich bei Ihnen“, sagte der OB.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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