Neue Reihenfolge für Vornamen gewünscht? So gehen Sie vor | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 26.03.2025 10:58

Neue Reihenfolge für Vornamen gewünscht? So gehen Sie vor

Kristof Kevin oder Kevin Kristof? Die Reihenfolge der Vornamen lässt sich auf dem Standesamt beliebig ändern. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)
Kristof Kevin oder Kevin Kristof? Die Reihenfolge der Vornamen lässt sich auf dem Standesamt beliebig ändern. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)
Kristof Kevin oder Kevin Kristof? Die Reihenfolge der Vornamen lässt sich auf dem Standesamt beliebig ändern. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)

Ob Maria Eleonore oder Kim Noah - wer mehrere Vornamen hat, hat zuweilen die Qual der Wahl: Wie möchte ich angesprochen werden? Im Alltag wird häufig der zuerst im Ausweis genannte Vorname als Rufname verwendet. Nur was, wenn Ihnen der zweite Vorname dafür lieber wäre? 

Dann lässt sich die Reihenfolge der Vornamen beliebig ändern, der gebräuchlichere Name an die erste Stelle setzen. Darauf weist ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) hin. 

Um die Namen zu vertauschen, muss lediglich eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Standesamt eingereicht werden. Beschränkt geschäftsfähige Jugendliche benötigen dafür die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter. 

An der Schreibweise der Namen lässt sich nichts ändern

Wichtig: Alte Ausweisdokumente verlieren mit dem Vorgang ihre Gültigkeit und müssen mit der neuen Namensreihenfolge zügig neu beantragt werden. Betroffene tun daher gut daran, zeitnah einen Termin beim dafür zuständigen Bürgeramt auszumachen.

Was im Rahmen der neuen Namenssortierung nicht möglich ist: Vornamen hinzufügen, weglassen oder deren Schreibweise ändern. So sieht es das Personenstandsgesetz vor.

© dpa-infocom, dpa:250326-930-414739/1


Von dpa
north