Nach Brand im Autohaus Poschner: Ermittler haben die Ursache gefunden | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.09.2025 18:15

Nach Brand im Autohaus Poschner: Ermittler haben die Ursache gefunden

Bei dem Brand am 19. August ist in der Werkstatt an der Würzburger Landstraße ein enormer Schaden entstanden. (Foto: Evi Lemberger)
Bei dem Brand am 19. August ist in der Werkstatt an der Würzburger Landstraße ein enormer Schaden entstanden. (Foto: Evi Lemberger)
Bei dem Brand am 19. August ist in der Werkstatt an der Würzburger Landstraße ein enormer Schaden entstanden. (Foto: Evi Lemberger)

Die Brandermittler der Kripo haben die Ursache für das verheerende Feuer im Autohaus Poschner am 19. August herausgefunden. Demnach wurde bei Schweißarbeiten die Rückbank eines Fahrzeugs in Brand gesetzt. Die Flammen griffen dann auf die Werkstatt und das Reifenlager über.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf FLZ-Anfrage mitteilt, wurde der Brand, der am 19. August gegen 21.30 Uhr ausbrach, fahrlässig bei Schweißarbeiten in der Werkstatt verursacht.

Auch 150 Einsatzkräfte konnten nicht verhindern, dass fast das gesamte Autohaus ein Raub der Flammen wurde. Die Ermittler hatten bereits am Tag nach dem Brand vermutet, dass das Feuer durch Schweißarbeiten verursacht wurde. Das bestätigte sich jetzt. Nach Aussage von Autohausbesitzer Michael Poschner gegenüber der FLZ hatte sein Sohn noch spät abends in der Firma gearbeitet.

Der Eigentümer Michael Poschner steht vor den Trümmern seines Lebens. 60 Jahre lang hat er die Werkstatt an der Würzburger Landstraße betrieben. (Foto: Evi Lemberger)
Der Eigentümer Michael Poschner steht vor den Trümmern seines Lebens. 60 Jahre lang hat er die Werkstatt an der Würzburger Landstraße betrieben. (Foto: Evi Lemberger)

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Seit 60 Jahren gab es das Autohaus und die Werkstatt. Wie der 84-Jährige die Nacht erlebt hat und wie es nun weitergehen soll.
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Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums wird jetzt wegen „fahrlässiger Brandstiftung” ermittelt. Nach Paragraf 306d des Strafgesetzbuches droht dabei eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Strafmaß hängt von der Höhe des Schadens, der Gefährdung von Menschenleben und von Vorstrafen ab.

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Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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