Der Marktgemeinderat hat sich gegenüber weiteren Windparks erneut aufgeschlossen gezeigt. Dies gilt jedoch nur, wenn dabei Mindestabstände von 1000 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Zur Diskussion auf dem Tisch lag die Änderung des Regionalplans sieben für die Region Nürnberg, zu der unter anderem der Nachbarlandkreis Fürth zählt. Neu ausgewiesen wird hier das Vorranggebiet WK 204 östlich des Landkreisdreiecks Ansbach-Fürth-Neustadt/Aisch im sogenannten Harter Forst. Der Marktgemeinderat war aufgefordert, als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben. Nach kurzer Diskussion wurde in die Beschlussvorlage ein Zusatz eingefügt. Es werden keine Einwände erhoben, sofern der Abstand zu den Ortschaften eingehalten wird. Daraufhin stimmte das Gremium einstimmig zu.
Das Vorranggebiet WK204 findet seine Fortsetzung weiter südlich, auf Dietenhofener Gebiet, nördlich von Dietenholz. Festgeschrieben ist dies allerdings im Regionalplan acht für Westmittelfranken. Hierzu hatte der Marktgemeinderat bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.
Auch in der Vergangenheit stellte sich das Gremium teils mehrheitlich, teils einstimmig hinter den Windkraft-Ausbau, möchte aber auch auf die Lebensqualität von Anwohnern Rücksicht nehmen. Bauchschmerzen machte hier einigen Mitgliedern zwar nicht die aktuelle Änderung des Regionalplans sieben, sondern ein Potenzialgebiet, das darin bereits seit Jahren ausgewiesen ist. Direkt hinter der Grenze zum Großhabersdorfer Gemeingebiet befindet sich das Vorbehaltsgebiet WK62, das sich dem Dietenhofener Ortsteil Seubersdorf bis zu 500 Meter weit nähert.
Bereits die Pläne für den zum Jahreswechsel ans Netz gegangenen Windpark Frankenhöhe mit zwei Anlagen zwischen Seubersdorf und Herpersdorf hatten vor einigen Jahren für starken Gegenwind gesorgt. „Ich habe gehört, dass die Gemeinde Großhabersdorf wegen eines Windparks im WK 62 bereits auf Grundstückseigentümer zugegangen ist“, informierte Marktgemeinderat Jürgen Rudolph nun die Kolleginnen und Kollegen. Dass sich bei Seubersdorf also mittelfristig weitere Windräder drehen könnten, sei demnach durchaus möglich.
Vor diesem Hintergrund warb Martin Zwingel für den einschränkenden Zusatz im Beschluss. „Ich bin Befürworter des Windkraft-Ausbaus, sehe es aber kritisch, dass das WK 62 die 1000 Meter Mindestabstand nicht einhält“, meinte Zwingel. Die Änderung des Regionalplans einfach durchzuwinken, fände er daher fragwürdig.
Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte der Großhabersdorfer Bürgermeister Thomas Zehmeister (CSU), dass die Gemeinde bereits die Grundstückseigentümer zu Informationsgesprächen eingeladen und angefragt habe, ob diese bereit wären, ihre Flächen für einen Windpark zur Verfügung zu stellen. Im nächsten Schritt wolle man dann einen Projektierer – wie beispielsweise Wust Wind und Sonne – ins Boot holen. Möglich seien in dem Areal zwei Windkraftanlagen.
Allerdings seien wesentliche Fragen ungeklärt. „In dem Bereich gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, den Strom einzuspeisen“, sagte Zehmeister. Die Umspannwerke in der Region seien ausgelastet. Ob das Vorhaben verwirklicht werde, sei also alles andere als sicher. Natürlich könne die Gemeinde auch abwarten, bis ein Projektentwickler von sich aus tätig werde. „Jetzt haben wir aber noch die Möglichkeit, den Windkraftausbau proaktiv mitzugestalten und darauf hinzuwirken, dass dieser so allgemeinverträglich wie möglich umgesetzt wird“, so Zehmeister.
„Bereits jetzt können in ausgewiesenen Windgebieten Projekte ohne ausdrückliche Zustimmung der Kommune umgesetzt werden, wenn der Investor und der Flächenbesitzer sich einig werden.“ Besser sei, die Gemeinde sei involviert und achte darauf, dass es nicht nur um Gewinnmaximierung, sondern auch um die Belange der Bevölkerung gehe. Nach dem vor knapp drei Jahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Paket mit dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss Bayern bis 2032 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windkraft ausweisen.
Wird das Zwischenziel von 1,1 Prozent bis 2027 verfehlt, drohen der Verlust der Steuerungsmöglichkeiten durch die Regionen und die Aufweichung des Mindestabstandsgebots, welches in Windkraftgebieten aktuell 1000 Meter zur Wohnbebauung beträgt.