Kostenlose Handyspiele sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Doch durch kostenpflichtige Zusatzinhalte können sie teuer werden, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Haben die eigenen Sprösslinge Zugriff auf hinterlegte Zahlungsmittel der Eltern, können auf einmal hohe Summen auf der Kreditkartenabrechnung stehen.
Eltern können ungewollten In-App-Käufen ihrer Kinder vorbeugen, indem sie die Schutz- und Kontrolleinstellungen auf deren Geräten nutzen. Das ist laut den Verbraucherschützern zum Beispiel die kostenlose App „Google Family Link“, mit der sich unter anderem Inhalte und Apps gezielt freigeben lassen.
Bei Android-Geräten können Sie außerdem eine Familienzahlungsmethode einrichten. Sie erhalten dann bei jedem Kauf eine Buchungsbestätigung per E-Mail an eine von Ihnen festgelegte Adresse. Um In-App-Einkäufe nur noch mit Passwort möglich zu machen, gibt es einen Passwortschutz. Klicken Sie dafür „Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät“ an.
Bei Apple ist laut der Verbraucherzentrale für Kinder unter 13 Jahren die Funktion „Kaufanfrage“ standardmäßig aktiviert. Will das Kind etwas kaufen, müssen die Eltern es zuerst genehmigen. Für ältere Kinder kann diese Funktion über eine eigene Apple-ID eingerichtet werden.
Und was, wenn schon etwas passiert ist? Gut zu wissen: Wer über sieben Jahre alt, aber noch unter 18 ist, braucht die vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern, um etwas kaufen zu können. Wussten Eltern also nichts von einem Kauf, müssen sie nicht zahlen, sondern können widersprechen.
Allerdings: Schnell zu reagieren ist dann wichtig. Denn wer ungewollte Käufe über längere Zeit wiederholt nicht beanstandet, kann rechtlich gesehen den Eindruck erwecken, sie zu dulden.
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