„Können die Messdauer erhöhen”: Ansbach greift ab Januar gegen Raser durch | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.10.2024 13:15

„Können die Messdauer erhöhen”: Ansbach greift ab Januar gegen Raser durch

Mehr Blitzer im Einsatz: Ab dem Jahreswechsel müssen Verkehrsteilnehmer in und rund um Ansbach mit verstärkten Tempokontrollen rechnen. (Symbolbild: Manfred Blendinger)
Mehr Blitzer im Einsatz: Ab dem Jahreswechsel müssen Verkehrsteilnehmer in und rund um Ansbach mit verstärkten Tempokontrollen rechnen. (Symbolbild: Manfred Blendinger)
Mehr Blitzer im Einsatz: Ab dem Jahreswechsel müssen Verkehrsteilnehmer in und rund um Ansbach mit verstärkten Tempokontrollen rechnen. (Symbolbild: Manfred Blendinger)

Überspitzt formuliert, haben Temposünder in der Stadt bislang eine Art Freifahrtschein. Gefühlt wird in Ansbach im Vergleich zu Städten ähnlicher Größenordnung selten geblitzt, fest installierte Mess-Stationen gibt es nicht: Nun aber will die Kommune verstärkt gegen Raser vorgehen – mit Hilfe einer gemeinnützigen Gesellschaft.

Bislang war der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg für das Stadtgebiet Ansbachs zuständig, doch der bestehende Vertrag wurde von der Kommune zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Offiziell sagen mag das niemand – aber in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten stehen viele Posten von Seiten der Stadt und ihrer Räte auf dem Prüfstand.

Deshalb wurden nach einem Auftrag des Stadtrates die Aufgaben neu ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt die „gGKVS“. Hinter dem Kürzel-Ungetüm verbirgt sich die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mit Sitz in Hamburg.

Kooperation mit einem Dienstleister

Ab dem 1. Januar 2025 wird sich diese Gesellschaft um die Verkehrsüberwachung in Ansbach kümmern. In dem auf mehrere Jahre ausgelegten Kooperationsvertrag ist geregelt, welche Dienstleistungen die Stadt in Anspruch nimmt und natürlich wie die Erlöse aus der Verkehrsüberwachung aufgeteilt werden.

Liegen Verwarnungsgelder deutschlandweit im Schnitt momentan bei 37,50 Euro, wird ein Teil verwendet, um die Kosten der Gesellschaft zu decken. Der verbleibende Rest fließt in die Stadtkasse.

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Das Grundmodell, auf das in Deutschland laut Auskunft der „gGKVS“ immer mehr Kommunen zurückgreifen, ist denkbar einfach: Die Gesellschaft stellt Messgeräte zur Verfügung und kümmert sich im Anschluss auch um die Aufbereitung der Daten. „Zusätzlich ist der Kooperationspartner mit der rechtssicheren Anfertigung der Messprotokolle und der Aufbereitung sowie Übertragung der Daten beauftragt“, erklärt Stefan Guggenberger vom Geschäftsbereich Oberbürgermeister die Details.

„Was uns die Stadt vorgibt, setzen wir um”

„Wir sind Dienstleister. Was uns die Stadt vorgibt, das setzen wir um“, führt Benjamin Schubert, Geschäftsführer der Hamburger Gesellschaft, das Prinzip der Zusammenarbeit aus.

Das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung bietet aus Sicht der Kommune gleich mehrere Vorteile. „Es muss keine Ausrüstung beschafft und gepflegt werden. Zudem muss kein Personal für die Durchführung der Verkehrsüberwachung eingestellt werden.“ Zudem entfallen die 115.000 Euro, die bislang an den Zweckverband flossen.

Demgegenüber stehen zusätzliche Personalkosten. Für die Bearbeitung der Vorgänge wird zwar „eine bereits vorhandene Stelle besetzt“, erklärt die Verwaltung. Dafür sind im Haushaltsplanentwurf 2025 laut Auskunft der Kämmerei um 113.000 Euro erhöhte Personalkosten eingeplant.

Die Einnahmen sollen die Kosten decken

„Ziel ist es, im Rahmen einer Arbeitgeberüberlassung kostendeckend zu arbeiten. Das heißt, die Einnahmen sollen die Kosten der Verkehrsüberwachung decken.“ So stellt sich das Finanzierungsmodell aus Sicht der Stadt dar.

„Es geht nicht um Gewinnerwirtschaftung“, bestätigt Benjamin Schubert, und würden aus der angestrebten schwarzen Null bei der Hamburger Gesellschaft tatsächlich Gewinne, „werden die in Präventionsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit und Unfallverhütung gesteckt.“

Auch die Stadt weist die laut Schubert „weit verbreitete Legende, dass hinter Verkehrsüberwachung Abzocke steht“, weit von sich. Bislang hatte die Verkehrsüberwachung mit Ausnahme „sehr wenige Jahre“ nichts abgeworfen. „Ob in der Zukunft Gewinne erwirtschaftet werden können, ist noch nicht absehbar. Dabei ist immer zu beachten, dass die Verkehrsüberwachung zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen soll“, sagt die Stadt. Die geplanten Einnahmen wurden unter der Haushaltsstelle 9000.0812 jedenfalls um 240.000 Euro erhöht.

72 Stunden im Monat

Darauf zu setzen, erscheint legitim. Schließlich wird das bisherige Überwachungsgebiet „neu strukturiert“, was de facto einer Ausweitung entspricht. Ab dem 1. Januar 2025 wird auch auf den innerörtlichen Staats- und Bundesstraßen kontrolliert. Dabei soll der zuletzt gepflegte Umfang von 72 Stunden monatlich beibehalten werden.

Darin waren aber auch die Anfahrtszeiten inbegriffen, wie die Stadt bestätigt. „Ab kommenden Jahr können wir daher trotz gleichbleibenden Überwachungskontingents die Messdauer erhöhen.“ Ansbachs Polizei-Chef Josef Mehringer steht dem neuen Modell positiv gegenüber. „Wir begrüßen das.“ So wird die Verkehrspolizei, die den gesamten westlichen Landkreis zu überwachen hat, in Ansbach auf der Jagd nach Temposündern unterstützt.


Florian Pöhlmann
Florian Pöhlmann
Nach der journalistischen Grundausbildung beim Fernsehen rief 1999 die große weite Welt des Sports, die ich in Nürnberg in nahezu allen Facetten kennenlernen und in verantwortlicher Position gestalten durfte. Erst der verlockende Ruf aus Ansbach und die Aussicht, im fortgeschrittenen Alter Neues zu wagen, sorgten ab 2021 für einen Neustart in der Lokalredaktion.
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