Gratis Obst im Landkreis Ansbach pflücken: Das müssen Sie beachten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.08.2024 10:19

Gratis Obst im Landkreis Ansbach pflücken: Das müssen Sie beachten

So sehen die Bäume des Landkreises (hier bei Gräfenbuch) aus, deren Früchte Bürger am Boden aufsammeln oder pflücken dürfen. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden. (Foto: Thomas Schaller)
So sehen die Bäume des Landkreises (hier bei Gräfenbuch) aus, deren Früchte Bürger am Boden aufsammeln oder pflücken dürfen. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden. (Foto: Thomas Schaller)
So sehen die Bäume des Landkreises (hier bei Gräfenbuch) aus, deren Früchte Bürger am Boden aufsammeln oder pflücken dürfen. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden. (Foto: Thomas Schaller)

An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen können ab sofort Obstbäume im Eigentum des Landkreises Ansbach abgeerntet werden. Erkennungszeichen ist wie in den Vorjahren ein gelbes Band, teilte das Landratsamt mit.

„Die Stein- und Kernobstblüte begann in diesem Jahr über zwei Wochen früher als im Schnitt der vergangenen Jahre“, berichtet Kreisgartenfachberater Volkmar Then. Durch regional unterschiedliche Frosteinwirkung zur Blütezeit falle der Obstertrag sehr unterschiedlich aus. Da die Vegetationsperiode sehr früh begonnen habe, bekamen auch die Obstschädlinge sehr gute Entwicklungschancen.

Der Apfelwickler ist am Werk

So verursache vor allem der Apfelwickler, dessen Larve sich in der Fruchtentwickelt, starke Schäden. Auch die Bedingungen für die Infektionen mit Pilzen und Bakterien waren sehr gut.

Das gelbe Band an den Landkreis-Bäumen besteht wieder hauptsächlich aus kompostierbaren Obst- und Gemüsenetzen. Unter anderem wurden hier bereits Bäume markiert: an der Kreisstraße AN 2 zwischen Birkach und Gräfenbuch (Markt Lehrberg), an der AN 5 zwischen Schillingsfürst und Ziegelhütte sowie Schillingsfürst und Gastenfelden, an der AN 8 zwischen Nordenberg und Linden (Gemeinde Windelsbach), an der AN 9 südlich und nördlich von Grüb (Gemeinde Weihenzell), an der AN 10 kurz vor Wustendorf (Gemeinde Bruckberg), an der AN 12 zwischen Sachsen bei Ansbach und Volkersdorf, an der AN 21 bei Brünst (Markt Lehrberg), an der AN 22 am Ortseingang Ketteldorf (Stadt Heilsbronn), an der AN 42 zwischen Weidelbach und Schopfloch, an der AN 47 vor und nach Himmerstall und am Ortsausgang Fürnheim (Stadt Wassertrüdingen) und an der AN 55 zwischen Rös und Rauenzell (Stadt Herrieden).

Keine Äste abschneiden

Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel- als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden kann sowohl das Fallobst als auch die am Baum hängenden Früchte mittels Handernte, durch Schütteln des Baumes oder mithilfe eines Obstpflückers. Bei der Ernte dürfen keine Äste abgeschnitten oder abgebrochen werden.

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Außerdem ist es nicht erlaubt, auf die Bäume zu klettern oder sie mit einer Leiter zu besteigen. Bürger sollten nur an geeigneten Stellen parken und eine Warnweste tragen, wenn sie sich am Straßenrand befinden. „Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr, eine Haftung wird ausgeschlossen“, betont das Landratsamt in seiner Mitteilung.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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