Schuld und Sühne: Über spezielle Kreuze und Gedenksteine im Altlandkreis Uffenheim | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.03.2026 20:40

Schuld und Sühne: Über spezielle Kreuze und Gedenksteine im Altlandkreis Uffenheim

Hermann Bertlein (links) und GUBS-Vorsitzende Gertraud Nöth beim Vortrag über die steinernen Zeugen in Weigenheim. (Foto: Edeltraud Schmidt)
Hermann Bertlein (links) und GUBS-Vorsitzende Gertraud Nöth beim Vortrag über die steinernen Zeugen in Weigenheim. (Foto: Edeltraud Schmidt)
Hermann Bertlein (links) und GUBS-Vorsitzende Gertraud Nöth beim Vortrag über die steinernen Zeugen in Weigenheim. (Foto: Edeltraud Schmidt)

Sie erzählen von Totschlag, Schuld und Sühne – und doch werden sie oft übersehen: die steinernen Kreuze und Gedenksteine, die sich im Altlandkreis Uffenheim an manchem Weg oder Waldrand finden. Hermann Bertlein hielt beim Geschichts- und Brauchtums-Stammtisch (GUBS) einen Vortrag über diese Zeugnisse vergangener Jahrhunderte.

Bertlein schilderte, wie sein Interesse an dem Thema begann: Schon als Vier- oder Fünfjähriger kam er regelmäßig mit seiner Großmutter an einem solchen Kreuz vorbei. Auf seine Frage, warum es dort stehe, antwortete sie schlicht: „Da haben sie halt einmal einen umgebracht.” Die Antwort war ihm unheimlich – doch sein Interesse war geweckt.

Im Laufe der Jahre entdeckte er weitere solche Steine, bis er im Jahr 2000 im Rahmen seiner Lehrertätigkeit gebeten wurde, am Wettbewerb „Schick uns dein Denkmal” teilzunehmen. Er gewann eine achte Schulklasse für das Thema, und gemeinsam erarbeiteten sie ein 80-seitiges Heft.

Auflagen wurden festgelegt

Unter 250 Teilnehmenden errangen sie damit den zweiten Preis – als Anerkennung gab es eine damals noch seltene Digitalkamera sowie für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine kleine Kamera. 15 Jahre später stellte Bertlein fest, dass sich niemand weiter mit dem Thema befasst hatte, und begann eine Überarbeitung für ein breiteres Publikum.

In früherer Zeit wurden Bluttaten nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern mit der Sippe des Opfers unter Vorsitz eines Schiedsrichters verhandelt. Im Sühnevertrag wurden dem Täter genaue Auflagen gemacht: Er musste ein Wergeld zahlen und öffentliche Orte wie Wirtshäuser oder Badstuben verlassen, sobald Angehörige des Opfers diese betraten.

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Es drohte die Hölle

Nach der Christianisierung kam das Seelenheil des Täters hinzu. Um ihn vor der Hölle zu bewahren, wurden ihm zusätzliche Pflichten auferlegt: Wallfahrten unternehmen, Messen für das Opfer lesen lassen, Kerzen stiften, an der Beerdigung des Opfers teilnehmen.

Die Kommunion erhielt er erst wieder auf dem Sterbebett. Häufig gehörte auch das Aufstellen eines Sühnekreuzes am Tatort zum Vertrag. Aus dem Hohenloher Gebiet sind zwei solcher Sühneverträge aus dem 14. Jahrhundert erhalten. Wer alle Auflagen erfüllte, dem war die Blutschuld erlassen – wer es nicht tat, war vogelfrei.

Blutrache wurde abgeschafft

Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532 übernahm der Staat die Rechtsprechung, und die Blutrache wurde reichsweit abgeschafft. Die Steine und Bildstöcke, die fortan errichtet wurden, dienten daher weniger der Sühne als dem Gedenken – aufgestellt meist von Angehörigen, mitunter auch zur Erinnerung an Tragödien.

Ein anschauliches Beispiel aus der Region ist ein Kreuz bei Geckenheim, das der dortige Obst- und Gartenbauverein wieder sichtbar gemacht hat. Dort sollen sich einst drei Schäfer erschlagen haben.

Viele solcher kleinen Zeitzeugen fristen ihr Dasein unbemerkt am Wegesrand und erinnern an Tragödien, die sich einst genau dort abgespielt haben. Hermann Bertlein freut sich, dass das Interesse an diesen stillen Denkmälern in jüngster Zeit wieder wächst.


Von GERTRAUD NÖTH
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