Geplantes Gewerbegebiet bei Neukirchen beschäftigt auch die Menschen in Külbingen | FLZ.de

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Geplantes Gewerbegebiet bei Neukirchen beschäftigt auch die Menschen in Külbingen

Die Landwirtschaftsfläche zwischen dem Sachsener Gemeindeteil Neukirchen und der Bundesstraße 14 soll zum Gewerbegebiet werden. (Foto: Alexander Biernoth)
Die Landwirtschaftsfläche zwischen dem Sachsener Gemeindeteil Neukirchen und der Bundesstraße 14 soll zum Gewerbegebiet werden. (Foto: Alexander Biernoth)
Die Landwirtschaftsfläche zwischen dem Sachsener Gemeindeteil Neukirchen und der Bundesstraße 14 soll zum Gewerbegebiet werden. (Foto: Alexander Biernoth)

Das von der Gemeinde Sachsen bei Ansbach geplante Gewerbegebiet beschäftigt auch die Bürgerinnen und Bürger von Külbingen. Um sie zu informieren und ihnen ein wenig die Sorge vor Regenwasser, das aus dem Gewerbegebiet nach Külbingen fließen könnte, zu nehmen, fand eine Informationsveranstaltung statt.

Der Fachplaner Jörg Bierwagen erläuterte dabei ausführlich die Planungen das knapp elf Hektar große Gewerbegebiet.

Petersaurachs Bürgermeister Herbert Albrecht dankte zu Beginn der Veranstaltung dafür, dass die Gemeinde Sachsen und dessen Bürgermeister Bernd Meyer die Sorgen der Külbinger Bürger ernst nähmen und zu der Informationsveranstaltung eingeladen hätten.

Sachsens Bürgermeister Meyer unterstrich die Bedeutung des geplanten Gewerbegebietes für seine Gemeinde. Weil mit der Schließung des EDEKA-Auslieferungslagers in der Mitte Sachsens der größte Gewerbesteuerzahler weggefallen sei, brauche die Gemeinde ein neues Gewerbegebiet. Das Areal der EDEKA an der Bahnlinie in Sachsen könne wegen der angrenzenden Wohnbebauung nicht weiter als Gewerbefläche genutzt werden und soll als Baugebiet für Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau umgewidmet werden.

Keine Umweltauflagen

Jörg Bierwagen sagte, dass die Fläche für das neue Gewerbegebiet zwischen dem Sachsener Gemeindeteil Neukirchen und der Bundesstraße 14 sehr gut geeignet sei. Durch die Bundesstraße gebe es eine gute Verkehrsanbindung und das Anbindegebot des Landesentwicklungsplanes könne erfüllt werden. Das Areal sei eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche und es müssten keine Umweltauflagen eingehalten werden.

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Die Niederschlagswasserableitung sei einer der wichtigsten Punkte der Planungen, so Bierwagen weiter. Die Erschließung werde über die Kreisstraße von der Bundesstraße in Richtung Neukirchen erfolgen. Eine direkte Anbindung des Gewerbegebietes an die Bundesstraße werde es nicht geben. Die Parzellen in dem Gewerbegebiet sollen maximal 5000 Quadratmeter groß sein und damit für Mittelständler oder Handwerksbetriebe besonders gut geeignet. Einzelhandel und Vergnügungsbetriebe seien ausdrücklich ausgeschlossen. Auch seien großflächige Logistikbetriebe von Seiten Sachsens nicht erwünscht.

Die Gebäude sollen maximal drei Vollgeschosse oder 15 Meter hoch werden. An der Abzweigung der Kreisstraße in Richtung Neukirchen soll auf der Bundesstraße 14 eine Ampelanlage installiert werden. Außerdem ist eine Abbiegespur von Ansbach kommend geplant. Das neue Gewerbebiet mit einer Gesamtfläche von 10,8 Hektar hat 6,1 Hektar für Gewerbeansiedlungen, 1,6 Hektar sind für Verkehrsflächen vorgesehen und 3,1 Hektar für Grünflächen.

Schmutzwasser über Sachsen in die Kläranlage

In diesem Zuge könne auch die Bushaltestelle ausgebaut und eine Überquerungsmöglichkeit für Fuß- und Radfahrer geschaffen werden. Die Entwässerung des Gewerbegebietes erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über Sachsen in die Ansbacher Kläranlage gepumpt und das Niederschlagswasser soll vor Ort versickern.

Am tiefsten Punkt des Areals, dort, wo die Abzweigung von der Bundesstraße in Richtung Külbingen ist, wird ein Rückhaltebecken mit einer Grundfläche von 3500 Quadratmeter und mit einem Volumen von mindestens 3000 Kubikmetern errichtet. Jörg Bierwagen erinnerte an ein Starkregenereignis am 10. Mai 1018, als sich gegen 14.30 Uhr große Wassermassen von Neukirchen in Richtung Külbingen ergossen und für Überschwemmungen in dem Dorf sorgten.

Das in dem geplanten Rückhaltebecken aufgefangene Wasser soll, so die Planungen, nach einem starken Regenereignis gepuffert in den Rippbach abgeführt werden. Es sei bereits untersucht worden, dass es auf dem Areal keine Verunreinigungen des Bodens mit PFAS-Chemikalien gebe. Es bestehen also keine Gefahren für Külbingen oder den Rippbach.

Kritik am fehlenden Lärmschutzwall

In Richtung Külbingen sei kein Lärmschutzwall geplant. Dies und die Aussicht der Külbinger Bürger auf mit Dach bis zu 18 Meter hohe Gebäude ließ in der Informationsveranstaltung Kritik aufkommen.

Jörg Bierwagen berichtete, dass es nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im ersten Quartal 2026 eine zweite öffentliche Auslegung der Pläne geben werde. Dabei können auch Külbinger Bürger Einwände formulieren. Der Wunsch sei, so Bürgermeister Bernd Meyer, das Planverfahren 2026 abzuschließen, sodass die Gemeinde Sachsen relativ schnell in den Genuss von Gewerbesteuereinnahmen kommt. Ohne das Gewerbegebiet, das machte er klar, komme die Gemeinde in eine finanzielle Schieflage.


Von ALEXANDER BIERNOTH
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