Geflügelpest ist im Landkreis Ansbach angekommen: Infizierte Wildgans aufgefunden | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.11.2025 13:14

Geflügelpest ist im Landkreis Ansbach angekommen: Infizierte Wildgans aufgefunden

Der Geflügelpest-Erreger wurde bei einer Wildgans im Landkreis Ansbach nachgewiesen. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Der Geflügelpest-Erreger wurde bei einer Wildgans im Landkreis Ansbach nachgewiesen. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Der Geflügelpest-Erreger wurde bei einer Wildgans im Landkreis Ansbach nachgewiesen. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)

Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts haben jetzt bestätigt: Eine am 10. November im Landkreis Ansbach aufgefundene Wildgans war mit dem HPAI (Geflügelpest)-Virus infiziert.

Das Ergebnis wurde dem Landratsamt Ansbach zufolge erst jetzt bestätigt, da Proben von Hausgeflügelbeständen aus Norddeutschland derzeit aufgrund des dortigen hohen Ausbruchsgeschehens priorisiert behandelt werden.

Dieser positive Befund ändert jedoch nichts an der derzeitigen Risikobewertung für den Landkreis Ansbach. Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts besteht weiterhin keine Aufstallungspflicht für Geflügel. Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurden kürzlich ebenfalls zwei infizierte Wildvögel aufgefunden.

Halterinnen und -halter von Hühnern, Wassergeflügel und Puten sollten jedoch sicherstellen, dass ihr Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat. Einfache und verlässliche Mittel, die Gefahr der Verschleppung von Wild- auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern, sind der Schuhwechsel am Stalleingang, die Nutzung von Leitungswasser für Tränken und Badegelegenheiten (etwa bei Enten) und die wildvogelsichere Fütterung, bei der das Futter im Stall angeboten wird, und die Bekämpfung von Schadnagern.

Eine Impfung ist nicht möglich

Das Geflügelpestvirus ist ein hochansteckender und tödlicher Krankheitserreger für Hühner- und Entenvögel. Eine Impfung von Hausgeflügel gegen das H5N1 Virus ist nicht möglich. Für den Menschen ist der aktuelle, hier in Deutschland zirkulierende Erregertyp bei normaler Exposition ungefährlich. In Deutschland sind laut dem Robert-Koch-Institut bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.

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Totfunde von wildem Wassergeflügel können beim Veterinäramt Ansbach (veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de oder Telefon 0981 468-8001) gemeldet werden, am besten mit Geokoordinaten, die mit dem Mobiltelefon leicht aufgenommen werden können. Der Kadaver wird dann in der Regel eingesammelt und untersucht. Dadurch kann die Situation in der Wildpopulation aktuell abgeschätzt werden („Monitoring“). Kadaver anderer Vögel sind in der Regel nicht relevant, insbesondere tote Tauben sowie Sing- und Rabenvögel.

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