Die Verwaltung hat untersucht, wie sich das vor fünf Jahren beschlossene Konzept für die Kitas bewährt hat. Dabei hat sie den freien Trägern einen Fragenkatalog zugeschickt. Die haben einige Wünsche formuliert, vor allem, was die Finanzierung angeht. So gut wie keinen davon wird die Stadt aber wegen knapper Kassen erfüllen können.
Auf sechs Seiten wurde die Evaluation, also die systematische Untersuchung des Kita-Konzepts in Hinsicht auf seinen Erfolg, im Jugendhilfe-Ausschuss, im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie schließlich im Stadtrat vorgestellt. Spannend wurde es, als die in einer Umfrage geäußerten Wünsche der freien Träger bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Stadt zur Sprache kamen.
Stichwort Investitionsförderung: Investitionen der Kita-Träger, die nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) förderfähig sind, werden mit 66 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. 45 Prozent davon trägt die Stadt Ansbach, 55 Prozent der Freistaat. Hier wurde vorgeschlagen, die Förderquote von 66 auf 100 Prozent zu erhöhen. Dies sei aufgrund der finanziellen Lage der Stadt nicht möglich, so Kämmerer Christian Jakobs. Allerdings könnten nicht geförderte Investitionen bei der Ermittlung des Betriebskostenzuschusses berücksichtigt werden.
Für Investitionen zwischen 50.000 und 150.000 Euro, die nicht nach BayFAG förderfähig sind, kann ein freiwilliger Zuschuss der Stadt in Höhe von maximal 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten gewährt werden – vorausgesetzt, die Maßnahme schafft zusätzliche Betreuungsplätze. Die Kita-Träger wünschten sich hier die Absenkung der Mindestkosten-Schwelle auf 10.000 Euro und einen freiwilligen Zuschuss von mindestens 60 Prozent. Auch die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze soll keine Bedingung mehr sein. Die Stadt lehnt auch dies mit dem Hinweis ab, dass auch nicht geförderte Investitionen in die Betriebskostenermittlung einfließen.
Stichwort freiwillige Betriebskostenförderung: Entsteht den Trägern durch den laufenden Betrieb ein Defizit, so bezuschusst die Stadt dies mit 1500 Euro jährlich pro Kita-Gruppe. Jetzt wurde ein Zuschuss von 90 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands vorgeschlagen, was die Verwaltung aus zweierlei Gründen ablehnte: Zum einen müsste sie mit jedem der Träger eine Defizitvereinbarung schließen, was großen Verwaltungsaufwand bedeute. Und außerdem stellte der 90-Prozent-Zuschuss eine ungedeckelte Förderung dar.
Das Gleiche gilt für den Vorschlag einer zweigliedrigen Förderung: Die Stadt solle – auch ohne, dass ein Defizit vorliegt – einen Pauschalbetrag pro betreutem Kind zahlen. Plus eine Defizitübernahme mit Blick auf den Anstellungsschlüssel der jeweiligen Kita. Auch das lehnt die Verwaltung als ungedeckelten Zuschuss ab.
Stichwort Mieten: Kitas, denen die Stadt ein Gebäude zur Verfügung stellt, müssen Miete an die Stadt zahlen. Kita-Träger mit eigenem Gebäude bekommen im Gegenzug bei der Betriebskostenermittlung eine fiktive Miete angerechnet. Jetzt wurde vorgeschlagen, eine pauschale Mietkostenförderung für alle Kitas – zum Beispiel von acht Euro pro Quadratmeter – einzuführen. Der Kämmerer machte eine Rechnung allein für die sechs freien Kitas auf, die zurzeit ein städtisches Gebäude nutzen: Die von ihnen genutzte Gesamtfläche betrage knapp 14.000 Quadratmeter, bei acht Euro pro Quadratmeter fielen Kosten von über 1,3 Millionen Euro an. Neben der Kostenfrage lehnt das die Verwaltung auch mit dem Argument ab, dass es sich um eine Doppelförderung handeln würde.
Was die freien Träger ärgert: Jahr für Jahr können sich die städtischen Kitas Defizite in sechsstelliger Höhe leisten – über den städtischen Anteil nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und dem Defizitausgleich von 1500 Euro pro Gruppe hinaus. Das entspricht einem Beschluss des Stadtrates und stelle fraglos eine ungleiche Behandlung dar, so die Verwaltung, weil es natürlich zu einem höheren Zuschuss pro Gruppe führe. Eine Gleichbehandlung aller Träger sei allerdings finanziell nicht möglich, da das zu einer Belastung des städtischen Haushalts im mittleren zweistelligen Millionenbereich führe.
Allgemein werde von allen Trägern bemängelt, dass der Betriebskostenzuschuss mit maximal 1500 Euro pro Gruppe und Jahr zu niedrig sei, so die Sitzungsvorlage. Der Haushaltsansatz von 98.000 Euro für die Betriebskostenförderung könne wegen der Haushaltslage aber nicht erhöht werden. Allerdings sei in den vergangenen Jahren nie der komplette Haushaltsansatz in Anspruch genommen worden. Beispiel Haushaltsjahr 2024: Hier hätten 34 Kita-Gruppen den Zuschuss beantragt, was einer Förderung von 51.000 Euro entsprach. 47.000 Euro wurden also nicht verbraucht.
Die Verwaltung machte also den Vorschlag, den Defizit-Zuschuss pro Kita-Gruppe von 1500 auf 2500 Euro zu erhöhen. Bei einem Zuschuss an 34 Gruppen würden dann 85.000 Euro ausbezahlt. Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.