Nächtlicher Bahn-Frust: Wegen einer bundesweiten Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R strandeten Fahrgäste oder kamen viel später an als geplant – im Taxi oder in Zügen, die dann doch wieder fuhren. Sonst blieb für viele nur eine Hotelübernachtung. Was gibt es nun an Entschädigungen?
Bei größeren Verspätungen können Fahrgäste zumindest Teile ihres Ticketpreises zurückfordern. Konkret sind es 25 Prozent, wenn der Zug mindestens eine Stunde später als geplant ankommt. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen.
Gut zu wissen: Entschädigungen ablehnen können Bahnunternehmen nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wozu etwa auch Sabotage zählt. Sicherheitsbehörden gingen in diesem Fall nicht davon aus. Als tatsächliche Ursache für die Probleme wird laut Deutscher Bahn derzeit der „planmäßige Tausch einer technischen Komponente“ vermutet.
„Damit gelten die Fahrgastrechte natürlich in vollem Umfang, Kundinnen und Kunden werden für die Verspätungen und Ausfälle entschädigt“, teilte eine Bahnsprecherin auf Anfrage mit.
Die Bahn hat in der Nacht nach eigenen Angaben zwar Taxi‑ und Hotelgutscheine ausgegeben. Doch was ist, wenn man zu denen zählte, die keine erhalten haben und auf eigene Faust tätig werden mussten?
Wer ein Kundenkonto hat, kann Entschädigungen und Erstattungen direkt online auf der Bahnwebsite oder in der „DB Navigator“-App einfordern.
Alle anderen müssen das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und dann entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken oder bei einem Reisezentrum im nächsten Bahnhof abgeben.
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