Bundestag stimmt Reform zu - wird Führerschein günstiger? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.11.2026 04:03, aktualisiert am 05.11.2026 16:41

Bundestag stimmt Reform zu - wird Führerschein günstiger?

Bei der Fahrschulausbildung soll sich vieles ändern. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Bei der Fahrschulausbildung soll sich vieles ändern. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Bei der Fahrschulausbildung soll sich vieles ändern. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Digitaler, einfacher, schneller - und bezahlbarer. Das sind die Ziele der Führerschein-Reform. Nun hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition Gesetzesänderungen beschlossen, als ersten Teil eines Reformpakets. Der Bundesrat muss noch zustimmen - ebenso dem zweiten Teil des Pakets. Dabei geht es um eine Verordnung. 

Was sind Kernpunkte der Reform? 

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, die Fahrausbildung zu reformieren - um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen. Die Reform sieht mehr Digitalisierung vor, weniger Bürokratie und mehr Transparenz. Die Verkehrssicherheit solle oberstes Gebot bleiben, so das Bundesverkehrsministerium. 

Der Bundestag beschloss vor allem Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes. In einem weiteren Schritt geht es um eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Modernisierung der Fahrschulausbildung - dieser muss der Bundesrat zustimmen. In der Verordnung sind Änderungen zu Sonderfahrten sowie theoretischen und praktischen Prüfungen vorgesehen. 

„Das Kostensenkungspotential für jährlich 800.000 Fahrschüler hängt maßgeblich davon ab, wie die Länder die Verordnung jetzt im Bundesrat weiterentwickeln“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum. 

Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Damit sollen Fahrschulen eine Übergangsfrist erhalten, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Bei der Vorstellung der Pläne hieß es noch, die Regelungen sollten Anfang 2027 in Kraft treten. 

Das sind Kernpunkte des Reformpakets

  • Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen sich künftig aussuchen dürfen, ob sie ihr Wissen per App zu Hause, hybrid in einer Fahrschule oder wie bisher in Präsenz absolvieren möchten. Das soll in Fahrschulen Kosten für Unterrichtsräume senken und Zeit für Fahrschüler sparen.
  • Weniger Bürokratie: Viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Fahrschulen sollen wegfallen.
  • Theoretische Prüfung: Die Verordnung sieht vor, dass der Fragenkatalog deutlich verringert wird.
  • Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bisher insgesamt zwölf Sonderfahrten je 45 Minuten vorgeschrieben - Überland, Autobahn und Nachtfahrt. Künftig soll es keine starren Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Wie viele Stunden erforderlich sind, soll von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.
  • Praktische Fahrprüfung: Bei der Pkw-Klasse B beträgt die Fahrzeit aktuell 30 Minuten und die Prüfungsdauer 55 Minuten - Ein- und Ausparken etwa gehören nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll nun auf das EU-Mindestmaß verringert werden, um laut Verkehrsministerium mehr Prüfungen pro Tag durchzuführen und damit Wartezeiten zu verkürzen. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten.
  • Mehr Preistransparenz: Preise der Fahrschulen sowie Bestehensquoten sollen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten dann nutzen. 

Was ist eine „Laienausbildung“? 

Die Grundidee: Bereits im Rahmen der Fahrausbildung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler als Ergänzung zur praktischen Ausbildung in der Fahrschule mehr Fahrpraxis gewinnen - und damit besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Für die „Fahrpraxis unter Anleitung“ gelten Voraussetzungen. Die Fahrschüler müssen die theoretische Prüfung bestanden und sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben. 

Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden im Verkehrsausschuss die Regeln zur Laienausbildung verschärft: Die zentralen Sicherheitsanforderungen - also etwa eine bestandene Theorieprüfung - stehen nun im Gesetz. Die Begleitperson soll nicht nur wie geplant theoretisch, sondern auch praktisch in der Fahrschule vorbereitet werden. 

Die „Laienausbilder“ müssen unter anderem seit mindestens sieben Jahren den Pkw-Führerschein haben, dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben und müssen in einem „besonderen Näheverhältnis“ zum Fahrschüler stehen. Das können also etwa Eltern sein. Geplant ist eine „Opt-in“-Regelung für die Länder: Die Regelungen der Laienausbildung treten nicht automatisch bundesweit in Kraft, sondern müssen in den 16 Ländern einzeln durch eine gesonderte Verordnung eingeführt werden. 

Was bedeutet die Reform für die Kosten? 

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt laut Bundesverkehrsministerium derzeit bei rund 3.400 Euro. Ziel der Reform ist es, dass der Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer wird, wie der damalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) bei der Vorstellung der Pläne vor einem Jahr gesagt hatte: „Mobilität darf kein Privileg sein.“ Die Kostensenkungen sollen erreicht werden durch Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Anforderungen, wie es im Gesetzentwurf heißt. 

Der inzwischen von Kanzler Friedrich Merz entlassene Schnieder hatte keine Summe genannt, um wie viel günstiger der Führerschein werden soll - sein Nachfolger Steffen Bilger (CDU) schon. Fahrschüler könnten mehrere hundert Euro, im besten Fall sogar bis zu 1.000 Euro sparen, sagte Bilger der „Welt“. Der Minister verwies zugleich auf „große regionale Unterschiede“ und darauf, dass manche Fahrschüler mehr Fahrstunden benötigten als andere. 

Der SPD-Verkehrspolitiker Truels Reichardt sagte im Bundestag, es sei noch nicht absehbar, um wie viel günstiger es werde. Dies hänge auch davon ab, wie Fahrschulen auf die neuen Möglichkeiten reagierten. 

Eine ADAC-Sprecherin sagte, im besten Fall könnten die Kosten für den Führerscheinerwerb um bis zu einem Drittel sinken. Die geplante Einführung des virtuellen Theorieunterrichts könne die Ausbildung kostengünstiger und flexibler machen. Die geplante Begleitphase könne dazu beitragen, teure Fahrstunden in der Fahrschule teilweise durch die zusätzliche Fahrpraxis unter Begleitung zu ergänzen. „Wichtig ist für uns, dass Kostensenkungen nicht zulasten der Ausbildungsqualität und der Verkehrssicherheit gehen.“ 

Kurt Bartels, Vizevorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, sagte: „Ich kann die Rechnung von Herrn Bilger nicht nachvollziehen, dass der Führerschein 1.000 Euro günstiger werden soll.“ Bilger habe nicht konkret gesagt, wie genau dies funktionieren solle. Auch der Verband Moving International Road Safety Association hält eine Ersparnis von bis zu 1.000 Euro in der derzeitigen Ausgestaltung der Reform für unrealistisch. 

Der Linke-Abgeordnete Jorrit Bosch sagte, die eigentlichen Kostentreiber beim Führerschein seien hohe Fahrzeug- und Betriebskosten, viele Fahrstunden und nicht bestandene Prüfungen - daran ändere die Reform nichts.

Warum gibt es Kritik an der Reform? 

Bei Fahrlehrern stößt die Reform in vielen Punkten auf Ablehnung. In einem Papier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände heißt es, die Einführung einer „Ausbildung von Laien durch Laien“ werde strikt abgelehnt. Kritisch wird auch die Möglichkeit des reinen Online-Unterrichts gesehen. Digitale Lernangebote könnten die pädagogischen Funktionen des Präsenzunterrichts nicht ersetzen. 

Aus Sicht von Moving sind der Abbau unnötiger Dokumentationspflichten und ein gezielter Einsatz von Simulatoren sinnvolle Ansätze. „Den vollständigen Wegfall des verpflichtenden Präsenzunterrichts und die geplante Laienausbildung nach nur sechs Fahrstunden sehen wir dagegen kritisch. Sie bergen Risiken für die Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit.“

© dpa-infocom, dpa:261105-930-947283/2


Von dpa
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