Nach dem Koalitionsausschuss hat sich auch das Kabinett hinter die Zustimmung Bayerns im Bundesrat zur Grundgesetzänderung für das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD gestellt. „Wir haben einstimmig beschlossen, dass der Freistaat Bayern am Freitag im Bundesrat den geplanten Grundgesetzänderungen zustimmt“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrates in München.
Die bayerischen Koalitionäre hatten sich bereits am Vorabend in einer Krisensitzung des Koalitionsausschusses auf das gemeinsame Vorgehen geeinigt. Vorausgegangen war ein Machtwort von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Dieser hatte dem Vernehmen nach klar erkennen lassen, dass er ansonsten auch bereit sei, die Koalition mit den Freien Wählern zu beenden.
In der Folge hatten die Freien Wähler ihren tagelangen und teils lauten Widerstand und auch jegliche inhaltliche Forderung umgehend ad acta gelegt. Für eine Zustimmung brauchte es die Einigkeit von CSU und Freien Wählern - ansonsten hätte sich Bayern laut Koalitionsvertrag im Bundesrat enthalten müssen.
Zur praktischen Umsetzung des von Union, SPD und Grünen ausgehandelten Paketes und der damit verbundenen Lockerung der Schuldenbremse muss das Grundgesetz geändert werden. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist dazu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Nötig sind in der Länderkammer 46 von 69 Stimmen. Die ausschließlich von CDU, SPD oder Grünen gestellten Landesregierungen kommen aber nur auf 41 Stimmen, es fehlen also fünf. Die sechs bayerischen Stimmen könnten daher am Ende ausschlaggebend sein.
Ferner vereinbarten CSU und Freie Wähler die Abgabe einer Protokollerklärung im Bundesrat. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Klimaneutralität ab dem Jahr 2045 vom Freistaat nicht als Verfassungsauftrag angesehen wird.
Außerdem sprechen sich CSU und Freie Wähler darin für eine dauerhafte Reform des Länderfinanzausgleichs zur Entlastung Bayerns und für eine konsequente Haushaltskonsolidierung aus. Künftig sollten zudem nur noch Aufgaben des Bundes auf die Kommunen übertragen werden dürfen, wenn dieser die finanziellen Lasten alleine trage.
Politisch hat die Protokollerklärung keinerlei Wirkung - sie steht den Beschlüssen in Berlin auch nicht entgegen. Laut Herrmann gehe es eher darum, Forderungen, die über die nun anstehenden Beschlüsse hinausgehen, etwa die Reform des Länderfinanzausgleichs, explizit zu betonen.
Inwiefern die durch die Berliner Pläne auch künftig gelockerte bayerische Schuldenbremse in Anspruch genommen werde, konnte er noch nicht sagen. Dies werde sich erst im Laufe der nächsten Haushaltsaufstellung konkretisieren, etwa wenn die Zahlen der Mai-Steuerschätzung vorlägen.
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