Barrierefreier Angelplatz ja, barrierefreier Zugang zum Wasser nein – der Marktgemeinderat hat sich mit der Behindertenfreundlichkeit des Obernzenner Sees befasst und einen Antrag des Fischereivereins positiv beschieden, den eines Badegastes jedoch nicht.
Grund für das ablehnende Votum war erneut die rechtliche Bewertung so genannter bädertypischer Einrichtungen. Je stärker eine Kommune das Baden aktiv ermögliche und fördere, desto höher sei im Fall eines Unfalls das Haftungsrisiko – so die Rechtsauffassung von Bürgermeister Reiner Hufnagel, die sich auf externe Gutachten stützt.
Ausgangspunkt war die Anfrage eines Landkreisbewohners, der über die Behindertenbeauftragten des Landkreises angeregt hatte, im Zuge der laufenden Baumaßnahmen einen leichteren Zugang zum Wasser zu schaffen – etwa über Treppen mit Geländer oder eine flach geneigte Rampe. Nach interner Prüfung empfahl die Verwaltung jedoch, den derzeitigen Zustand beizubehalten. Ein solcher Zugang würde Pflichten wie eine permanente Wasseraufsicht und die Errichtung einer Einfriedung nach sich ziehen.
Der Marktgemeinderat folgte dieser Einschätzung und beschloss, keinen barrierefreien Einstieg ins Wasser zu schaffen. Damit bleibt es bei einer Badestelle, an der das Schwimmen und Betreten des Wassers zwar geduldet, aber kein offizielles Bad betrieben wird. Dadurch verbleibt die Verantwortung im Wesentlichen bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst.
Bereits vor einigen Jahren hatte sich der Markt Obernzenn bewusst dagegen entschieden, das Hochwasserrückhaltebecken – im Volksmund Obernzenner See genannt – als Naturbad auszuweisen, um keine weitgehenden Sicherungsmaßnahmen ergreifen zu müssen. Verzichtet wurde daher auch auf die Reparatur der sanierungsbedürftigen Badeinsel, des Stegs und der Rutsche. Stattdessen wurden diese Anlagen abgebaut, nachdem Fachgutachten sie als potenzielle Gefahrenquellen eingestuft hatten. Die Insel, so ein Teil der Begründung, könnte beispielsweise unsichere Schwimmer dazu verleiten, zu weit hinaus zu schwimmen.
Um das Naherholungsgebiet dennoch attraktiv zu halten, konzentriert sich der Markt auf Maßnahmen auf das Ufer. Als Nächstes soll der rund zwei Kilometer lange Rundweg um den See erneuert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote für die Sanierung einzuholen.
Einstimmig befürwortete der Gemeinderat dagegen den Antrag des Fischereivereins Markt Obernzenn auf Errichtung eines barrierefreien Angelplatzes westlich der Slipanlage. Auf einem an Land liegenden Fundament soll demnach eine rund einen Meter über die Wasserfläche hinausragende Gitterrost-Plattform entstehen. Sie wird zum Wasser hin mit einem Geländer versehen, das sowohl als Absturzsicherung dient als auch das kontrollierte Landen gefangener Fische ermöglicht – auch aus sitzender Position, etwa für Rollstuhlfahrende.
Finanziert wird das Projekt durch den Fischereiverein mit Unterstützung von Fördermitteln des Landesfischereiverbands. Der Markt Obernzenn übernimmt im Zuge der Wegebauarbeiten die Befestigung des Zugangs zwischen der Plattform und der asphaltierten Zufahrt zur Slipanlage. Das Wasserwirtschaftsamt hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.