Den historischen Charme Ansbachs erhalten und ein schönes Stadtbild bekommen, sind die Ziele: Deshalb will sich die Stadt eine Gestaltungssatzung geben und die Prozesse damit vereinfachen. Im Bauausschuss des Stadtrates wurde jetzt eine überarbeitete Version vorgestellt. In dieser fehlen vier Ensemblebereiche.
In einer Gestaltungssatzung werden nach allgemeiner Definition Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden festgezurrt. Nachdem es im Februar und März Kritik für die Verwaltung gehagelt hatte, wurde vor allem der Geltungsbereich neu festgelegt. Laut Baureferent Jochen Büschl gilt die Satzung jetzt nur noch für die Altstadt und die unmittelbar angrenzenden Ensembles. Die Stadtteile Neuses und Strüth sowie die Gartenstadt und Beamtensiedlung wurden ausgeklammert.
In diesen Bereichen herrscht in der Zukunft freilich keine Narrenfreiheit. Es gelten weiterhin die bestehenden Regeln, die Ensemble- und Denkmalschutz betreffen. „Der Denkmalschutz ist dadurch nicht ausgehebelt“, machte Büschl deutlich. Doch warum braucht es dann überhaupt eine Satzung?
Dadurch werde der Prozess des Bauens oder Sanierens im Ensemble vereinfacht, erklärte Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU). „Es weiß jeder, was zu tun ist und was nicht.“ Die Punkte, die in der Satzung gebündelt sind, „kommen im Zweifel ohnehin bei der Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis über das Landesamt für Denkmalpflege“. Es gehe darum, zu deregulieren und endlose Diskussionen zu vermeiden, so der Ansbacher Rathauschef.
Deffner und Büschl wurden in der Sitzung nicht müde zu betonen, dass es sich bei der Satzung um eine Vereinfachung für die Verwaltung und um eine Beschleunigung der Prozesse handelt und nicht um eine Verschärfung der Spielregeln. „Ein klares Nein dazu, dass hier zusätzliche Vorschriften eingeführt werden“, konterte der Baureferent einen entsprechenden Vorwurf.
„Wir haben das Rad nicht neu erfunden“, sagte Büschl im Nachgang im Gespräch mit der FLZ. Bei der Erarbeitung habe man sich unter anderem an bestehenden Satzungen von benachbarten Städten oder Richtlinien des Landesamtes für Denkmalpflege orientiert.
In der Bauausschuss-Sitzung zeigte sich Gerhard Sauerhammer (CSU) erleichtert, dass Strüth und Neuses aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden. Kathrin Pollack (SPD) sprach von einer Erleichterung für die Verwaltung und einer guten Sache, um ein schönes Stadtbild zu bekommen. Auch die Grünen signalisierten ihre Zustimmung. Wobei Sabine Stein-Hoberg sich genötigt sah, klarzustellen, dass die Grünen im Oktober 2021 den Antrag gestellt hatten, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen zu erlassen. In der Stadt werde gerade behauptet, „dass wir Grünen schuld an dieser allgemeinen Satzung sind“.
Boris-André Meyer (Offene Linke Ansbach) sah in der überarbeiteten Satzung eine Verbesserung im Vergleich zur Vorgängerversion. Es sei immer ein schmaler Grat zwischen dem Erhalt einer unzerstörten Altstadt wie in Ansbach und der Furcht vor einer Überbürokratisierung. Er zeigte sich zudem erfreut, dass die Anregung seines verstorbenen Fraktionskollegens Uwe Schildbach aufgenommen wurde und das Thema Beschriftung von Markisen und Schirmen entschärft wurde. Dieser hatte bemängelt, dass das Verbot von Brauereiwerbung für Gastronomen eine finanzielle Belastung sei.
Kritischer äußerte sich derweil Dr. Markus Bucka (BAP). Er sieht in der Satzung keinen Beitrag zur Entbürokratisierung, sondern eine Zunahme bürokratischer Hürden. Er befürchtet, dass damit Eigentümer ihre Häuser gar nicht mehr sanieren.
Letztlich empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat nach längerer Diskussion, der Gestaltungssatzung zuzustimmen.