Angeklagter krank: Berufung im ersten Maishäcksler-Prozess vertagt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.02.2023 18:19

Angeklagter krank: Berufung im ersten Maishäcksler-Prozess vertagt

Eine mit einer Flex zerschnittene Güllepumpe gehörte zu den Metallteilen, die im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim in Maisfeldern gefunden wurden. (Foto: Fritz Arnold)
Eine mit einer Flex zerschnittene Güllepumpe gehörte zu den Metallteilen, die im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim in Maisfeldern gefunden wurden. (Foto: Fritz Arnold)
Eine mit einer Flex zerschnittene Güllepumpe gehörte zu den Metallteilen, die im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim in Maisfeldern gefunden wurden. (Foto: Fritz Arnold)

In getrennten Verfahren stehen zwei Brüder vor Gericht, weil sie im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim gefährliche Metallteile in Maisfeldern versteckt haben sollen. Die Prozesse ziehen sich in die Länge - aus unterschiedlichen Gründen.

Das Neustädter Amtsgericht wollte im Mai des vergangenen Jahres klar Schiff machen. Beide Brüder waren als Angeklagte geladen, doch nur einer kam. Kurzerhand wurden deshalb die Verfahren getrennt. Der anwesende 63-Jährige erhielt eine Haftstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Landgericht Nürnberg-Fürth muss neu entscheiden

Damit waren beide Seiten nicht zufrieden. Der 63-Jährige stritt alles ab und wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft keine Bewährung. Beide legten Berufung ein. Damit ging dieses Verfahren ans Landgericht Nürnberg-Fürth zur Berufungskammer.

Verhandelt wurde über die Berufungen noch nicht. Ein erster Termin im Januar ist geplatzt, wie Justizsprecherin Tina Haase am Donnerstag gegenüber der FLZ bestätigte. „Der Angeklagte war krank”, sagte sie. Ein Arzt vom medizinischen Team am Landgericht hatte ihn untersucht und geurteilt, dass die Verhandlung vorerst nicht möglich ist.

Die medizinisch bedingte Zwangspause wird derzeit auf mindestens zwei Monate geschätzt. Wenn der Prozess einmal beginnt, ist alles möglich. Weil beide Seiten in Berufung gingen, haben die Richter die Möglichkeit, ein deutlich milderes, aber auch ein wesentlich härteres Urteil zu fällen.

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Verhandlung am Neustädter Amtsgericht wurde zum Fiasko

Damit droht dem jüngeren ein ähnliches Schicksal wie seinem fünf Jahre älteren Bruder. Der 69-Jährige hatte am Montag, 20. Februar, einen zweiten Maishäcksler-Prozess vor dem Neustädter Amtsgericht erzwungen. Ihm schien ein Strafbefehl wegen Sachbeschädigung über zwölf Monate Haft auf Bewährung zu hart. Er legte Einspruch ein, womit eine Verhandlung nötig wurde. Sie wurde für den Landwirt zum Fiasko.

Er gab zwei von fünf Anklagepunkten zu und räumte freimütig sein, Metallteile auf Maisfeldern versteckt zu haben. Er hatte sie mit Plastik und Styropor umwickelt, um die Metalldetektoren an den schweren Maschinen auszuschalten. Und nahm, wie er zugab, schwerste Gefahren für die Fahrer in Kauf.

Metallteile brechen im Maishäcksler die Messer auf

Denn die Metallteile landen beim Häckseln der Maiskolben in der Trommel der bis zu 500 PS starken Maschinen. Deren Wucht bringt die Trommeln auf Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Umdrehungen. Mit diesem Tempo rotierende Messer schneiden die Maiskolben an einer festen Gegenschneide. Sind unter den weichen Pflanzen harte Metallteile, werden die Messer aus ihren Verankerung gerissen, brechen in kleine Stücke und werden durch die extreme Geschwindigkeit zu Geschossen.

Durch die offenen Trommeln können sie über viele Meter in alle Richtungen geschleudert werden. Die dünnen Abdeckungen auf den Maschinen sind gegen Wind und Regen ausgelegt, nicht gegen Metallteile mit der Vernichtungskraft von Gewehrkugeln.

Nun geht es um versuchten Totschlag

Dies habe der Angeklagte als aktiver Landwirt genau gewusst, befand Richter Friedrich Weitner. Wenn er zugebe, dass ihm die Folgen seiner Taten egal gewesen sei, habe er auch schwere Verletzungen oder gar den Tod von Fahrern oder Umstehenden in Kauf genommen. Damit entschied der Richter, kann es in dem Prozess nicht mehr nur um Sachbeschädigung, sondern um versuchten Totschlag gehen. Die Mindeststrafe hierfür sind fünf Jahre Haft, eine Bewährung ist ausgeschlossen.

Mögliche Tötungsdelikte können nicht an einem Amtsgericht verhandelt werden. Der Neustädter Richter verwies das Verfahren deshalb an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Damit entscheidet sich das Schicksal beider Brüder am Landgericht. Ihnen werden gemeinsame Taten zur Last gelegt, doch deshalb können sich ganz unterschiedliche Strafen ergeben. Sie hängen nicht nur davon ab, wem welcher Beitrag zu den Taten nachgewiesen werden kann. Sondern auch davon, ob jemand bewusst ein tödliches Risiko für andere Menschen wollte.

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