Die Ampel-Koalition bringt zugesagte Entlastungen für Landwirte auf den Weg. Die Branche soll von einer Erleichterung bei der Einkommensteuer mit durchschnittlich 50 Millionen Euro pro Jahr profitieren, wie aus einem am Freitag in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf hervorgeht.
Dafür sollen Betriebe Ergebnisse aus guten und schlechten Jahren verrechnen können. Dies soll den Effekt abmildern, dass bei höheren Einkommen ein höherer Steuersatz greift. Die bisher bis 2022 befristete Ermäßigung soll für die Bauern nun bis 2028 möglich sein.
Die Pläne sind Teil eines Entlastungspakets, das die Koalition nach bundesweiten Bauernprotesten gegen das Aus für Agrardiesel-Vergünstigungen zu Jahresbeginn vereinbart hatte. Vorgesehen ist auch der Abbau von Bürokratieauflagen. Außerdem soll die Position der Landwirte in der Kette vom Feld bis zu den Supermarktketten gestärkt werden. Dazu wurde ebenfalls ein Gesetzentwurf eingebracht. Vorgesehen ist etwa, bestimmte Lieferanten nicht nur befristet, sondern dauerhaft in einen Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken einzubeziehen.
Als Teil des Ampel-Pakets geplant ist auch, die Weidetierhaltung zusätzlich zu fördern, ohne dass es dafür zu Kürzungen bei der Basisprämie aus der EU-Agrarfinanzierung kommt. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Damit diejenigen Betriebe, die besonders viel für den Erhalt unserer biologischen Vielfalt tun, besser unterstützt werden, führen wir zwei neue Ökoregelungen ein.“ Das gelte für alle, egal ob Bio oder konventionell. So solle die Weidehaltung in Milchviehbetrieben neu gefördert werden, wodurch mehr Wiesen dauerhaft erhalten und gepflegt würden.
Vorankommen soll auch die geplante Ausdehnung des staatlichen Tierhaltungslogos. Beschlossen ist, dass die Pflichtkennzeichnung 2025 zunächst für Schweinefleisch in Supermärkten eingeführt wird. Als nächster Schritt soll sie auf Gaststätten und Kantinen ausgeweitet werden. Die Fraktionsvizes Matthias Miersch (SPD), Carina Konrad (FDP) und Verlinden vereinbarten dazu für September ein Fachgespräch mit Experten unter anderem aus Landwirtschaft und Gastronomie. Im Oktober soll ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Das Logo hat fünf Haltungskategorien während der Mast vom gesetzlichen Mindeststandard bis zu Bio.
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