In einem Getränk, das als „alkoholfrei“ beworben wird, steckt doch keinerlei Alkohol, oder? Die Realität ist - etwa bei Wein, aber auch bei Bier - komplexer. Aus beiden Getränken lässt sich der Alkohol nicht zu 100 Prozent entfernen, minimale Mengen bleiben zurück.
Doch wie hoch ist dieser Gehalt? Diese Info müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Flaschen alkoholfreier Weine oft erst einmal suchen. Das zeigt ein Marktcheck von 42 entalkoholisierten Weinen, den das Projekt „Lebensmittelklarheit“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes durchgeführt hat. Bei so manchem Produkt sind die Angaben verwirrend oder fehlen sogar ganz.
Rechtlich gilt:
Ob bis zu 0,5 Volumenprozent oder lediglich bis zu 0,05 Volumenprozent: Für manche Menschen ist das eine relevante Information. Etwa für Schwangere, denen Fachleute dazu raten, bei alkoholfreien Weinen und Bieren lieber zu „0,0 % vol.“-Variante zu greifen statt zu der, die bloß als „alkoholfrei“ ausgelobt ist.
Bei einigen Produkten können aber Missverständnisse entstehen, wie der „Lebensmittelklarheit“-Marktcheck zeigt. Bei sechs Weinen stellten die Verbraucherschützer fest: Auf der Flasche ist sowohl der Hinweis „0 % vol.“ als auch die Angabe „< 0,5 % vol.“ zu finden. Zum Teil klärte erst die Rückseite darüber auf, dass das Getränk bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten kann.
Das ist zwar erlaubt, kann beim Kauf aber verwirren. „Wer eine große Null oder die Angabe „alkoholfrei” auf einer Weinflasche sieht, sollte direkt daneben erfahren, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist, auch wenn es sich nur um minimale Mengen handelt“, so Stephanie Wetzel, „Lebensmittelklarheit“-Projektkoordinatorin.
Weitere Erkenntnisse aus dem Marktcheck:
Was man also am Weinregal tun kann? Gründlich checken, was auf Vorder- und Rückseite der Flasche steht - vor allem, wenn Schwangere mittrinken sollen.
Wer sich nun übrigens fragt, ob alkoholfreier Wein mit seinem Restalkoholgehalt betrunken machen kann, für den können die Verbraucherschützer mit einem Rechenbeispiel Entwarnung geben.
Angenommen, eine Frau mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm trinkt eine ganze Flasche (0,75 Liter) entalkoholisierten Wein, der 0,5 % vol. Alkohol enthält. Dadurch nimmt sie drei Gramm Alkohol zu sich, was rechnerisch auf einen Promillewert von 0,083 hinausläuft. Bei diesem Promillewert sind körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.
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