Zweifel an Jobverlust: Mann muss weiter Unterhalt zahlen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.05.2026 09:13

Zweifel an Jobverlust: Mann muss weiter Unterhalt zahlen

Wer nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle weniger Unterhalt zahlen möchte, muss vor Gericht nachweisen, dass ihn an der Kündigung keine eigene Schuld trifft. (Foto: Arne Dedert/dpa)
Wer nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle weniger Unterhalt zahlen möchte, muss vor Gericht nachweisen, dass ihn an der Kündigung keine eigene Schuld trifft. (Foto: Arne Dedert/dpa)
Wer nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle weniger Unterhalt zahlen möchte, muss vor Gericht nachweisen, dass ihn an der Kündigung keine eigene Schuld trifft. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Wie viel ein Unterhaltspflichtiger zahlen muss, richtet sich üblicherweise nach seinen Einkommensverhältnissen. Bei Arbeitslosigkeit kann sich die Unterhaltshöhe reduzieren oder die Zahlungspflicht sogar entfallen – aber nur, wenn der Jobverlust unverschuldet war und man das auch nachweisen kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az: 13 UF 20/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. 

Im konkreten Fall hatte ein Mann angegeben, arbeitslos geworden zu sein, und wollte daher weniger Unterhalt zahlen. Seine Ex-Partnerin bezweifelte jedoch, dass er den Arbeitsplatz unverschuldet verloren hatte, und forderte weiterhin Unterhalt auf Basis seines früheren Einkommens.

Jobsuche ist eher unerheblich - Jobverlust muss erklärbar sein

Das Gericht entschied, dass für den Trennungsunterhalt sowie ab einem späteren Zeitpunkt auch für den Kindesunterhalt weiterhin das frühere Einkommen maßgeblich sei. Ausschlaggebend war, dass der Mann nicht ausreichend darlegte, wie es zum Jobverlust gekommen war. Zwar muss grundsätzlich der Unterhaltsberechtigte ein Verschulden nachweisen, doch zunächst muss der Unterhaltspflichtige den Verlust nachvollziehbar erklären können.

Da der Mann weder konkret angab, wer das Arbeitsverhältnis beendet hatte, noch aus welchen Gründen, blieb sein früheres Einkommen entscheidend. Ob er sich anschließend ausreichend um eine neue Stelle bemüht hatte, spielte daher keine zentrale Rolle mehr.

© dpa-infocom, dpa:260522-930-114762/1


Von dpa
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