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Es geht um Paragraf 184l im Strafgesetzbuch. (Archivbild) (Foto: Oliver Berg/dpa)

Verbot von Kindersexpuppen bleibt, aber sogar Richter uneins

Kein Kind wird direkt geschädigt, trotzdem drohen Haftstrafen für Puppenbesitz. Warum Fachleute das Verbot kritisieren - die Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts es aber anders sieht.
02.07.2026 04:03
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