Nazi-Symbolik und massive Beleidigungen: Ein 58-Jähriger musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. Richterin Carolin Schneider sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, verurteilte ihn zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Daran änderten auch eine Entschuldigung und eine angekündigte Therapie nichts.
Gemäß der Anklageschrift, die Staatsanwalt Stefan Zankl verlas, fuhr der Angeklagte Harald T. (Name geändert) im September 2023 mit dem Zug von Würzburg nach Treuchtlingen. Stark alkoholisiert – mehrere Stunden nach der Tat wurde bei ihm ein Wert von 1,85 Promille festgestellt – zeigte er einer Frau mit dunklerem Teint mehrfach den Hitlergruß und rief „Sieg Heil“.
Im Bahnhof in Ansbach wurde der 58-Jährige schließlich von drei Polizeibeamten in Empfang genommen. Bei der Kontrolle überzog er die Beamten mit einer breiten Palette an massiven Beleidigungen und drohte ihnen Gewalt an. Die Beamten sahen sich gezwungen, den Angeklagten zu fesseln und ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Aufgrund seiner Alkoholisierung könne sich sein Mandant nicht mehr an alles erinnern, sagte Rechtsanwalt Christian Cazan. Sein Mandant gehe aber davon aus, dass es so war. „Ohne Alkohol bin ich ein guter Kerl“, betonte Harald T.: „Sobald der Alkohol im Spiel ist, wird es schwierig mit mir.“
Bei den Polizisten hat sich der Angeklagte noch in der Inspektion entschuldigt. Dies berichteten die drei Beamten und bestätigten mit ihren Aussagen die Vorwürfe der Anklageschrift. Was sie auch sagten: Am Tag nach der Festnahme war Harald T. ein anderer Mensch, war zugänglich, und man konnte mit ihm reden.
Der Alkohol begleitet den Angeklagten schon lange. Mit 16 Jahren hat er das erste Mal intensiv getrunken, wie es in der Verhandlung hieß. Der Konsum führte auch dazu, dass er Führerschein und Job verlor. Seit 2010 ist er arbeitslos. Als sich 2012 auch noch die Frau hat scheiden lassen, „ging es bergab mit mir“. Der Angeklagte ist schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zehn Einträge stehen im Bundeszentralregister, wie Richterin Carolin Schneider informierte. Darunter befinden sich etwa Trunkenheit im Verkehr, gefährliche Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Für Staatsanwalt Stefan Zankl war klar, dass sich die Vorwürfe bestätigt haben. Weil aus seiner Sicht auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch die Androhung von Gewalt hinzugekommen ist, forderte er eine elfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Cazan plädierte derweil auf fünf Monate. Sein Mandant habe keinen Widerstand geleistet, er sei geständig und habe sich entschuldigt. „Hätte ich Widerstand leisten wollen, hätte ich die Beleidigungen gelassen“, sagte der Angeklagte. Er entschuldigte sich erneut. Bei der Richterin bat er um Milde. „Es ist nicht die Lösung meines Problems, wenn man mich ständig wegsperrt.“ Er kündigte an, eine Therapie machen zu wollen.
Die Richterin verurteilte den Angeklagten schließlich zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Widerstand. Zu seinen Gunsten wertete Schneider das Geständnis, die Alkoholisierung bei der Tat, die im Gerichtssaal gezeigte Reue, die Zeit in Untersuchungshaft und seine Entschuldigung. „Das hat mir gefallen“, so Schneider.
Gegen den Angeklagten sprachen aus ihrer Sicht die zehn Einträge im Bundeszentralregister, die hohe Rückfallgeschwindigkeit und die „massiven Beleidigungen“. Besonders schwer wog für sie aber die Nazi-Symbolik – immerhin seien auch Kinder in dem Zugabteil gewesen. Da alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Dem Angeklagten gab die Richterin noch einen Rat mit: Eine Therapie gegen die Alkoholsucht sei „ein gutes Ziel. Gehen Sie es an.“