Eine Wohnungsdurchsuchung kommt für die meisten Menschen vollkommen unerwartet. Wenn die Polizei etwa mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss an der Haustür klingelt, sind Betroffene darum in der Regel verunsichert und gestresst. Wichtig ist aber, jetzt keinen Fehler zu machen. Die Stiftung Warentest erklärt die drei wichtigsten Grundregeln:
Übrigens: Sind Sie Bewohner einer Wohngemeinschaft (WG), dürfen die Beamten nicht einfach alle Zimmer durchsuchen. Einzeln abschließbare WG-Zimmer der Mitbewohner, zu denen Verdächtige keinen Zutritt haben, dürfen nur dann mit durchsucht werden, wenn handfeste Hinweise vorliegen, dass dort flüchtige Straftäter oder Beweise zu finden sind, hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2232/24 und Az. 1 BvR 2399/24) jüngst entschieden.
© dpa-infocom, dpa:261012-930-828295/1