Wird es doch teurer für die Bürger? Die Grundsteuer beschäftigt die Kommunen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.07.2024 20:13

Wird es doch teurer für die Bürger? Die Grundsteuer beschäftigt die Kommunen

Die Finanzämter müssen den Kommunen die Basisdaten für die Grundsteuer zur Verfügung stellen, sind damit aber noch nicht ganz fertig. Ob das jedoch auch für die Uffenheimer Behörde (Foto) gilt, war vom zentralen Landesamt für Steuern nicht zu erfahren. (Foto: Johannes Zimmermann)
Die Finanzämter müssen den Kommunen die Basisdaten für die Grundsteuer zur Verfügung stellen, sind damit aber noch nicht ganz fertig. Ob das jedoch auch für die Uffenheimer Behörde (Foto) gilt, war vom zentralen Landesamt für Steuern nicht zu erfahren. (Foto: Johannes Zimmermann)
Die Finanzämter müssen den Kommunen die Basisdaten für die Grundsteuer zur Verfügung stellen, sind damit aber noch nicht ganz fertig. Ob das jedoch auch für die Uffenheimer Behörde (Foto) gilt, war vom zentralen Landesamt für Steuern nicht zu erfahren. (Foto: Johannes Zimmermann)

Die Umstellung bei der Grundsteuer naht. In Scheinfeld (Landkreis Neustadt/Bad Windsheim) hat nun der dritte Bürgermeister Dr. Berthold Krabbe (SPD) auf diesen Umstand hingewiesen und wollte in der jüngsten Ratssitzung wissen: „Kommen wir nicht langsam unter Zeitdruck?“

Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich zum kommenden Jahreswechsel. Theoretisch blieben also nur noch ein paar Monate Zeit, um die städtischen Grundsteuerhebesätze auf die künftige gesetzliche Berechnungsgrundlage abzustimmen.

Spekulationen um eine Übergangsfrist

Allerdings sind wohl auch andere Kommunen noch nicht so weit, ihre Grundsteuerhebesätze auf die künftige Gesetzeslage anzupassen, hieß es im Scheinfelder Rat. Der Bayerische Gemeindetag hat nach dem Kenntnisstand von Bürgermeister Claus Seifert bislang keine Handlungsempfehlung herausgegeben, wie er auf eine Nachfrage von ÜWG-Obmann Dr. Gerhard Heim sagte. Im Rat wurde deshalb darüber spekuliert, ob es noch eine „Übergangsfrist“ für die Kommunen geben werde.

Das Thema ist allerdings nicht neu. Das Gesetz gilt im Prinzip bereits seit Jahresbeginn 2020; das Bundesverfassungsgericht, das die derzeit noch angewandte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, hat eine fünfjährige Umstellphase zugestanden. Diese endet nun mit Ablauf des Jahres 2024.

Finanzbehörde arbeitet noch an Grundlagen

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses im Scheinfelder Rat, Dr. Rainer Spörl (CSU), der allerdings zur jüngsten Sitzung verhindert war, hatte schon vor knapp einem halben Jahr auf das Thema hingewiesen. Er hatte errechnet, dass wohl etliche Grundstücksbesitzer ab 2025 deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, sofern die Stadt ihre Hebesätze unverändert lässt.

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Unklar ist indes, ob die Stadt aktuell überhaupt eine präzise Berechnung anstellen könnte. Denn die bayerischen Finanzämter, die die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer liefern müssen, sind mit ihrem Anteil an der Reform noch nicht ganz fertig, geht aus der Antwort des Bayerischen Landesamts für Steuern auf eine Anfrage der Redaktion hervor. Bis Mitte Juli seien rund 5,66 Millionen der insgesamt 6,4 Millionen in Bayern nötigen Hauptfeststellungen erfolgt. In etwa jede zehnte Grundlagenermittlung steht also noch aus.

Angeblich noch keine Festlegung nötig

Die vorliegenden 90 Prozent wären für eine „überschlägige Kalkulation“ aber durchaus „eine aussagekräftige Ausgangsgröße“, findet das Landesamt für Steuern und betont umgehend, „dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegung des Grundsteuerhebesatzes (auch rein rechtlich) erforderlich ist“.

Wie weit diese Finanzamtserhebungen für Scheinfeld beziehungsweise für den gesamten Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim gediehen sind, lässt sich laut dem Landesamt nicht sagen; denn die Zahlen für einzelne Landkreise würden „nicht gesondert statistisch erfasst“.

Anschlag an der Amtstafel soll reichen

In der Praxis verhält es sich so: Die Scheinfelder Kämmerei, so erläuterte diese auf Anfrage unserer Zeitung, hebt die Grundsteuern üblicherweise in vier Raten ein: jeweils Mitte Februar, Mai, August und November. Spätestens einen Monat vor dem ersten Termin im Februar wird daran erinnert. Wenn sich an den Grundlagen nichts ändert, so kann das per Anschlag an der Amtstafel erfolgen.

Wenn sich – wie es 2025 flächendeckend der Fall sein wird – etwas ändert, bekommen die Steuerpflichtigen einen Bescheid. Eine Veränderung des Hebesatzes zugunsten der Steuerpflichtigen sei jederzeit möglich. Würde anfänglich eine zu hohe Rate eingehoben, so würde die Überzahlung dann mit den folgenden Raten verrechnet.

Auch mehr Aufgaben könnten sich auswirken

Entsponnen hatte sich die Ratsdebatte an einer Anfrage von Tim Schmitt (ÜWG). Er regte an, die Stadt möge mal wieder die Grundstücksbesitzer an deren Pflicht zum Zurückschneiden von Hecken erinnern, die in den öffentlichen Raum hineinragen und damit die Sicht behindern.

Mit Mahnungen und Zwangsmaßnahmen zu arbeiten, wurde im Rat skeptisch gesehen. Bürgermeister Seifert merkte an, die anscheinend schrumpfende Moral bei derlei Pflegeaufgaben sei aktuell auch Thema im Kreis der Bürgermeister in der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld. Eine Möglichkeit wäre, dass die Kommune mehr solche Dienste übernimmt. Dies müsste dann über eine höhere Grundsteuer finanziert werden – was aber auch jene träfe, die den Straßenraum vor ihrer Haustür in Ordnung halten.

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