Weitere Förderung der „kleinen Wasserkraft“ in Bayern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.07.2022 13:54

Weitere Förderung der „kleinen Wasserkraft“ in Bayern

Wirtschaft und Politik in Bayern haben den Beschluss des Bundestages zur weiteren Förderung kleiner Wasserkraftwerke begrüßt. „Das ist eine gute Nachricht für alle Betreiber in Bayern und für die regionale Stromversorgung im Freistaat“, sagte Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), am Donnerstag.

Die Wasserkraftwerke sind umstritten, unter anderem weil dafür in der Regel bauliche Eingriffe in den natürlichen Gewässerverlauf notwendig sind - mit Auswirkungen für Fische und andere Tiere und Pflanzen. Die Befürworter machen geltend, durch die besonders in Bayern verbreiteten, vielen kleinen Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 500 Kilowatt könne Strom für 300 000 Menschen erzeugt werden, was gerade in der gegenwärtigen Energiekrise ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit sei.

60 Prozent der deutschen Wasserkraftanlagen lägen in Bayern, sagte BIHK-Chef Gößl. Er betonte, mit der Bundestagsentscheidung seien nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Tempo bei den erneuerbaren Energien zu machen. „Zeitintensive Bürokratie und langwierige Verwaltungsverfahren haben uns viel zu lange ausgebremst.“

Die Beibehaltung der Förderung kleiner Wasserkraftwerke war von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in der laufenden Energiedebatte über Wochen immer wieder öffentlich gefordert worden.

Die Entscheidung in Berlin wurde parteiüberfreifend begrüßt. Die energiepolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Landtag, Kerstin Schreyer, betonte: „Unser Einsatz in den letzten Wochen auf allen politischen Ebenen hat sich ausgezahlt.“ Auch die FDP hieß die Entscheidung willkommen. SPD-Landesvorsitzende Ronja Endres betonte: „Von der weiteren Förderung für die Wasserkraft - so naturnah wie möglich - profitiert besonders Bayern.“

© dpa-infocom, dpa:220707-99-941298/2

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