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Veröffentlicht am 28.04.2026 00:08

Was Eltern über Rechte im Job wissen sollten

Schwieriger Balanceakt: Wer Kinder hat, ist auf Flexibilität im Job angewiesen. (Foto: Mareen Fischinger/Westend61/dpa-tmn)
Schwieriger Balanceakt: Wer Kinder hat, ist auf Flexibilität im Job angewiesen. (Foto: Mareen Fischinger/Westend61/dpa-tmn)
Schwieriger Balanceakt: Wer Kinder hat, ist auf Flexibilität im Job angewiesen. (Foto: Mareen Fischinger/Westend61/dpa-tmn)

Elternzeit, Teilzeit oder Kinderkrankengeld – Beschäftigte, die Kinder versorgen, müssen Familie und Job unter einen Hut bekommen. Dafür haben sie gesonderte Rechte, doch viele Eltern nutzen sie nicht. Teils, weil sie nicht wissen, was ihnen eigentlich zusteht. Teils, weil sie die Ungnade des Arbeitgebers fürchten. Welche Rechte sollten Beschäftigte kennen? Und wie gelingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber?

Elternzeit: Nicht nur im ersten Jahr möglich

Grundsätzlich stehen jedem Elternteil pro Kind 36 Monate Elternzeit zu. Bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden. Elternzeit muss allerdings frühzeitig angemeldet werden: Sieben Wochen vorher (bis zum dritten Geburtstag) beziehungsweise 13 Wochen vorher (wenn das Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist). 

Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander. Das Elterngeld ist in der Regel nach 12 bis 14 Monaten (bzw. später bei Nutzung von ElterngeldPlus) ausgeschöpft. Der Anspruch auf Elternzeit besteht jedoch darüber hinaus weiter. 

Während der Schwangerschaft und der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Für Schwangere beginnt dieser nach dem Mutterschutzgesetz mit Beginn der Schwangerschaft, sofern der Arbeitgeber davon Kenntnis hat.

Für Beschäftigte in Elternzeit greift der Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei einer späteren Inanspruchnahme zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes).

Wer aus der Elternzeit zurückkehrt, hat Anspruch auf einen gleichwertigen Job wie vor der Elternzeit. „Das klingt glasklar, ist in der Praxis aber oft schwierig“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Runge. Denn eine konkrete Definition von „gleichwertig“ gibt es nicht. Man kann sich aber an Anhaltspunkten wie Budget- oder Personalverantwortung orientieren. 

Teilzeit: Diese Modelle gibt es

Im Sinne der Vereinbarkeit von Job und Familie kann es für Eltern sinnvoll sein, in Teilzeit zu arbeiten. Neben der unbefristeten Teilzeit gibt es auch befristete Modelle wie die Teilzeit während der Elternzeit und die sogenannte Brückenteilzeit. 

Grundsätzlich haben Beschäftigte (auch ohne Kinder) einen Anspruch auf Teilzeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Arbeitsverhältnis muss etwa länger als sechs Monate bestehen, der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte haben und der Antrag rechtzeitig gestellt werden. 

„Man darf aber nicht vergessen, dass der Arbeitgeber Teilzeitarbeit auch ablehnen darf. Das ist leider oft ein Hindernis“, so Sandra Runge. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung aber begründen: Bei normaler Teilzeit und Brückenteilzeit reichen betriebliche Gründe, bei Teilzeit in Elternzeit müssen es sogenannte dringende betriebliche Gründe sein. 

Flexibles Arbeiten: Kein Recht auf Homeoffice

Das Kind muss spontan früher aus der Kita geholt werden? In der Mittagspause steht der Wocheneinkauf an? Homeoffice ist für Eltern ein echter Gamechanger. Doch leider haben die wenigsten darauf einen Anspruch.

Ein Recht auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice haben Beschäftigte nicht, sofern nicht schriftlich im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Wer bereits im Homeoffice arbeitet, sollte sich das per Zusatzvereinbarung bestätigen lassen, rät Runge. 

Ein wenig mehr Flexibilität gibt es für stillende Personen. Wer nach Rückkehr in den Job noch stillt, dem stehen bezahlte Stillpausen zu. Stillende Beschäftigte haben also Anspruch auf mindestens zweimal täglich 30 Minuten, oder einmal täglich 60 Minuten Pause zusätzlich zu den regulären Pausen.

Wenn Sie mehr als acht Stunden arbeiten, ohne dass Sie in dieser Zeit eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden haben, dann stehen Ihnen zweimal pro Tag mindestens 45 Minuten zum Stillen zu. Gibt es in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes keine Möglichkeit das Kind zu stillen, dann können Sie eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten verlangen.

Wenn das Kind krank ist

Gesetzlich Krankenversicherte können zur Betreuung erkrankter Kinder aktuell bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, maximal jedoch 35 Tage pro Jahr, von der Arbeit freigestellt werden. 

Der Anspruch gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und setzt unter anderem eine ärztliche Bescheinigung sowie das Fehlen einer anderen Betreuungsperson im Haushalt voraus. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird Kinderkrankengeld gezahlt, das in der Regel etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes beträgt.

Ist das Kind krank und kann es nicht anderweitig betreut werden, können Eltern auch nach Paragraf 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für kurze Zeit voll bezahlt von der Arbeit freigestellt werden, nach der Rechtsprechung üblicherweise bis zu fünf Tage im Jahr. Aber Vorsicht: „Dieser Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden, daher lohnt sich ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag“, rät Arbeitsrechtlerin Runge. 

Warum viele Eltern ihre Rechte nicht nutzen

Selbst wenn Eltern das Recht auf ihrer Seite wissen: Vor Gericht gehen die wenigsten, wenn ihnen Unrecht geschieht. „Das liegt häufig an Betriebskulturen, die Mitarbeiter in Vollzeit und ohne Erwerbsunterbrechung honorieren und Abweichungen von diesen Erwartungen bestrafen“, sagt Soziologin Yvonne Lott. 

„Es sind oft ganz traditionelle Geschlechterbilder, die eine Rolle spielen. Vor allem Männer verzichten auf ihre Rechte, um der Karriere nachzugehen“, sagt Lott. Frauen nehmen ihre Rechte eher in Anspruch, müssen es auch, da sie noch immer den Löwenanteil der Sorgearbeit leisten.

Die Bedenken mancher Arbeitnehmer, mit Arbeitszeitreduzierung zu signalisieren, dass der Job nicht die Priorität ist, sind also nicht aus der Luft gegriffen. „Wir haben harte Fakten, die darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme der eigenen Rechte in gewisser Weise bestraft wird“, sagt Lott. 

Aber: Ändern lässt sich das nur durch eine Normalisierung. Je mehr Väter etwa Elternzeit nehmen, desto normaler wird es. Nur so wird auch auf Führungsebene verstanden, dass Familiengründung ein normaler Teil des Lebens ist, sagt die Soziologin.

Wie Eltern ihre Rechte ansprechen können

Wer seine Rechte nutzen will, muss sie oft aktiv ansprechen. Doch wie gelingt das am besten? „Mit guter Vorbereitung“, sagt Stephan Megow, Berater beim Personaldienstleister Robert Half. „Eltern sollten ihre Rechte kennen, aber auch konkrete Vorschläge machen, wie sich ihre Wünsche im Arbeitsalltag umsetzen lassen.“ 

Dabei sei ein sachlicher und lösungsorientierter Ton sowie Transparenz und ein gutes Erwartungsmanagement entscheidend, damit die Zusammenarbeit glückt. Hilfreich seien Formulierungen wie „Ich habe mir Gedanken gemacht, wie sich meine Arbeitszeit so gestalten lässt, dass sowohl meine Aufgaben als auch meine familiären Verpflichtungen gut vereinbar sind“.

In Zeiten des flexiblen Arbeitens bewerten Arbeitgeber Ergebnisse heute stärker als reine Präsenz, sagt Megow. „Darum ist es umso wichtiger, klare Zielvereinbarungen zu treffen. Wer seine Bedürfnisse kennt und diese ruhig und respektvoll äußert, wirkt überzeugend statt fordernd.“

© dpa-infocom, dpa:260427-930-1043/1


Von dpa
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