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Veröffentlicht am 21.08.2025 08:00

Warum die Gemeinde Lehrberg gegen das Landratsamt klagt

Bauherr Stefan Rauscher steht auf dem Grundstück, das er für den Bau zweier Mehrfamilienhäuser erwerben will. Für ihn ist der Maisacker eine Baulücke. In der Hand hält er den Vorbescheid des Landratsamtes. (Foto: Winfried Vennemann)
Bauherr Stefan Rauscher steht auf dem Grundstück, das er für den Bau zweier Mehrfamilienhäuser erwerben will. Für ihn ist der Maisacker eine Baulücke. In der Hand hält er den Vorbescheid des Landratsamtes. (Foto: Winfried Vennemann)
Bauherr Stefan Rauscher steht auf dem Grundstück, das er für den Bau zweier Mehrfamilienhäuser erwerben will. Für ihn ist der Maisacker eine Baulücke. In der Hand hält er den Vorbescheid des Landratsamtes. (Foto: Winfried Vennemann)

Es geht um die Frage, ob das Ehepaar Kathrin und Stefan Rauscher in Unterheßbach, einem Ortsteil von Lehrberg, zwei Mehrfamilienhäuser mit sechs bis acht Wohnungen bauen darf. Das Landratsamt hat in einem Vorbescheid grünes Licht gegeben, der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen aber verweigert. Jetzt sieht man sich vor Gericht.

Die Rauschers haben am 14. November 2024 eine Bauvoranfrage beim Landratsamt gestellt. Auf der Flurnummer 12, für die sie ein Vorkaufsrecht besitzen, wollen sie zwei dreigeschossige Mietshäuser errichten, wobei die dritte Etage im Dachgeschoss liegen soll. Am 16. Dezember 2024 wurde das Vorhaben erstmals im Lehrberger Marktgemeinderat beraten. Ergebnis: Der Gemeinderat verweigerte das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat blieb beim Nein

Im März 2025 befasste sich der Rat erneut mit dem Projekt. Schon damals habe das Landratsamt mitgeteilt, es werde notfalls ein verweigertes gemeindliches Einvernehmen durch einen Bescheid ersetzen, so Kathrin Rauscher, die für die CSU im Gemeinderat sitzt. Der Gemeinderat, in der die „Liste für Lehrberg” und der Bürgerblock eine komfortable Mehrheit haben, weigerte sich dennoch.

Am 21. Juli erließ das Landratsamt einen Vorbescheid. Tenor: „Die Verweigerung des Einvernehmens erfolgte rechtswidrig.” Das verweigerte Einvernehmen werde durch die Erteilung einer Baugenehmigung ersetzt. In der folgenden Gemeinderatssitzung am 30. Juli beschloss die Mehrheit der Gemeinderäte, den einzig verbliebenen Weg zu gehen, um das Bauvorhaben zu verhindern – die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Innenbereich oder Außenbereich?

Warum kommen Landratsamt und Gemeinde zu so konträren Meinungen? Auf Anfrage der FLZ teilt Josephine Georgi, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit: „Nach erfolgter Prüfung des Vorhabens und einer Ortsansicht ist die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach zu dem Ergebnis gekommen, dass das beantragte Vorhaben genehmigungsfähig ist.” Ausschlaggebend sei, dass das Bauprojekt dem Innenbereich des Ortes zuzuordnen sei und es sich in die bereits bestehende Umgebungsbebauung einfüge. Mit anderen Worten eine Innenverdichtung durch das Schließen einer Baulücke.

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Die Gemeinde Lehrberg sieht das ganz anders. Das vorgesehene Grundstück befinde sich im Außenbereich des Dorfes, so Bürgermeisterin Renate Hans auf FLZ-Anfrage. Der geplante Baukörper sei zu groß und füge sich nicht ein. Hans: „Das Landratsamt hat die geplanten Wohngebäude mit den großen Scheunen verglichen.”

Viele neue Einwohner würden kommen

Außerdem habe Unterheßbach gerade mal 80 Einwohner: „Rechnen Sie sich mal aus, was in den geplanten Baukörpern an Einwohnern hinzukommt.” Man habe das Projekt durch den Gemeindetag bewerten lassen, und der sei zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Außerdem sei man im Gespräch mit den Rauschers um einen Kompromiss bemüht gewesen.

Das sieht das Ehepaar Rauscher anders. Die vorgeschlagenen Alternativen – zum Beispiel das gesamte Areal mit Einfamilienhäusern zu bebauen – seien für sie nicht akzeptabel gewesen. Sie verweisen darauf, dass der Vergleich zwischen Wohngebäuden und Scheunen gar nicht so abwegig ist. „Es wird ein Wandel kommen müssen, weil Unterheßbach sonst ausstirbt”, sagt Stefan Rauscher. Und dieser Wandel sei bereits im Gange. Aktuell baue ein Nachbar – genehmigt – seinen ehemaligen Stall zu fünf Wohnungen um.

Das Ehepaar Rauscher zeigt sich enttäuscht, dass man vielfältig engagierten Mitbürgern so die Knüppel zwischen die Beine werfe – und sieht eine politische Dimension des Falles. Man habe ihr im Gemeinderat deutlich gemacht, dass es sich hier um eine „Retourkutsche” für das Verhalten der CSU-Fraktion im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet im Ortsteil Gräfenbuch handele, so Kathrin Rauscher. Die CSU hatte sich damals zum Sprachrohr für die Einwände der Dorfbevölkerung gemacht und aus Kathrin Rauschers Sicht auch Zugeständnisse erreicht, um das Ortsbild zu erhalten. „Ich habe aber nie gesagt, dass ich gegen Mehrfamilienhäuser in Gräfenbuch bin.”

Ist es ein Eingriff in die Planungshoheit?

Das sei definitiv keine „Retourkutsche” erklärt hingegen Bürgermeisterin Hans: „Das ist mir zu billig.” Sie findet es „ärgerlich, dass man sich zu Opfern zu macht”. Den Bescheid des Landratsamtes sieht sie als Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde: „Die Konsequenz, dann möchten wir das überprüft haben.” Als Anwältin hat die Gemeinde die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Juristin Dr. Sylvia Meyerhuber aus Ansbach engagiert.

Kathrin und Stefan Rauscher sind froh, dass sich vorm Verwaltungsgericht das Landratsamt und die Gemeinde auseinandersetzen und sie nicht Teil dieses Prozesses sind. Dennoch läuft ihnen die Zeit weg. Stefan Rauscher: „Die Baukosten steigen, und auch das Vorkaufsrecht geht irgendwann zu Ende.” Die Mühlen des Verwaltungsgerichts mahlen bisweilen sehr langsam.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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