Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.09.2024 00:06

Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Bevor es Geld gibt, müssen Bausparerinnen und Bausparer sich erst mal in Geduld üben. (Foto: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)
Bevor es Geld gibt, müssen Bausparerinnen und Bausparer sich erst mal in Geduld üben. (Foto: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)
Bevor es Geld gibt, müssen Bausparerinnen und Bausparer sich erst mal in Geduld üben. (Foto: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)

Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, kann mit dem Produkt zunächst nicht viel anfangen. Den Kredit gibt es erst, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Doch wann ist das der Fall?

„Ein Bausparvertrag besteht aus einer Spar- und einer Darlehensphase“, erklärt Christian König vom Verband der Privaten Bausparkassen. In der Sparphase zahlen Sparerinnen und Sparer zunächst in den Vertrag ein - in der Regel über viele Jahre lang. Anhand der Höhe der Sparleistung und der Sparzeit ermittelt die jeweilige Bausparkasse dann die sogenannte Bewertungszahl. Zuteilungsreif wird der Vertrag, wenn eine bestimmte, im Bausparvertrag vereinbarte Bewertungszahl erreicht ist. 

Dafür muss der Bausparer laut König das vereinbarte Mindestsparguthaben - was sich oft auf 40 Prozent der Bausparsumme beläuft - angespart haben. Je nach Volumen des Bausparvertrags und Höhe der Sparbeiträge dauert das unterschiedlich lange.

Anspruch auf zinssicheres Darlehen

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sparerinnen und Sparer in der Darlehensphase ein zinssicheres Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und sich das angesparte Bausparguthaben auszahlen lassen. Genutzt werden kann das Darlehen zum Beispiel für den Erwerb von Eigentum oder Modernisierungsmaßnahmen. Das muss auch nicht sofort nach Zuteilung passieren. König zufolge bleiben Bausparern dafür mindestens 10,5 Jahre Zeit. 

Das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch zu nehmen, ist allerdings keine Pflicht. Wer kein Bauvorhaben anstrebt, kann sich auch einfach das angesparte Guthaben auszahlen lassen.

© dpa-infocom, dpa:240912-930-231066/1


Von dpa
north