Welches Gut ist höher einzustufen: der Denkmalschutz oder der Wunsch nach einer nachhaltigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien? Das ist der Kern eines Streits zwischen der Stadt Rothenburg und den Eigentümern eines Altstadthauses, der nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach landete.
„Ein sehr spannendes und kein Allerweltsthema”, fand die Vorsitzende Richterin Kathrin Gensler. „Die Entscheidung ist für beide Seiten prinzipiell.” Daher kam das Gericht nach Rothenburg, um sich vor Ort ein Bild der Situation zu machen. In dem konkreten Fall ging es um das Gebäude in der Paradeisgasse 11 – mitten in der Altstadt. Im Zuge der energetischen Sanierung des Hauses möchte das Eigentümer-Ehepaar, Dr. Gertrud und Jan Overmans, auf der Südseite des Daches eine Photovoltaikanlage (PV) errichten, geplant sind schwarze Module, die auf der Dachfläche aufgebracht werden.
Bereits 2024 hatten sie dafür einen Antrag bei der Stadt gestellt. Notwendig ist das, weil die Altstadt von Rothenburg unter denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz steht und zudem die Baugestaltungssatzung PV-Anlagen dort zum Schutz ihres Ortsbildes verbietet. Daher wären für das Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sowie eine Abweichung von der Satzung notwendig gewesen.
Als der Bauausschuss dies in seiner Junisitzung 2024 ablehnte, wandten sich die Overmans an das Verwaltungsgericht Ansbach, um die Erlaubnis für die PV-Anlage gerichtlich durchzusetzen. „Es ist eine schwierige Entscheidung”, betonte Kathrin Gensler während des Termins in Rothenburg mehrfach. Denn seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2023 gelten erneuerbare Energien als „überragendes öffentliches Interesse”. Das hat auch im Bayerischen Denkmalschutzgesetz Einzug gehalten und die Genehmigung von Solaranlagen auf Denkmal- und Ensembleschutzgebäuden deutlich erleichtert. Allerdings: Bei besonders wertvollen Denkmalen kann der Denkmalschutz überwiegen.
Genau hier setzt die Argumentation der Stadt und des Landesamtes für Denkmalschutz an: Um ein solch herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal handele es sich bei der Rothenburger Altstadt. Das überzeugte letztendlich das Gericht.
Tobias Lange vom Landesamt für Denkmalpflege betonte, dass die Rothenburger Altstadt – auch wenn sie nicht Weltkulturerbe ist – dennoch in der obersten Liga mitspiele, ein herausragendes Denkmal und einzigartiges Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt sei. Die geschlossene rote und bisher ungestörte Ziegel-Dachlandschaft beurteilte er dabei als „wesentlichen Teil dieses Ensembles”. Beim Ensembleschutz gehe es um die Optik, ergänzte Oberbürgermeister Dr. Markus Naser, das Ortsbild müsse erhalten bleiben. Eine schwarze PV-Anlage würde diese zerstören.
Um dies beurteilen zu können, begutachteten das Gericht und alle Beteiligten nicht nur das Gebäude von der Straße aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Sie stiegen auch auf den Röder- und den Rathausturm, um sich von oben ein Bild der Dachlandschaft zu machen und um einzuschätzen, ob das Haus der Klagenden in dieser Dachlandschaft sichtbar ist.
Die schwarzen Paneele sind nicht alternativlos. Bereits in der Sitzung des Bauausschusses wurden rote Biberschwanz-Solarziegel vorgeschlagen, die in das Dach integriert werden. „Diese Ziegel sind unsinnig”, sagte dazu allerdings Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, der das Ehepaar Overmans vertritt, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen sei der Ertrag deutlich niedriger, und das bei einem deutlich höheren Preis als bei herkömmlichen Modulen. Zum zweiten gebe es nur sehr wenige Anbieter dieser Ziegel; ob sie eine zukunftssichere Lösung sind, sei fraglich. „Was, wenn in 20 Jahren Ziegel ersetzt werden müssen, und dann gibt es sie nicht mehr am Markt”, ergänzte Gertrud Overmans.
Unter den schwarzen Modulen bliebe zudem das Dach komplett vollständig erhalten, so die Klägerin. Wenn es in der Zukunft andere Lösungen gäbe, könnte man die Anlage einfach wieder abbauen.
Overmans brachte noch einen weiteren Aspekt ins Spiel: Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes gehöre auch, dass die Denkmäler bewohnt bleiben. „Das sollte auch oberstes Ziel der Stadt sein. Wir betreiben aktiv Denkmalschutz”, sagte sie, die Sanierung solcher Gebäude sei aufwendig und teuer. Viele energiesparende Maßnahmen – beispielsweise die Dämmung der Wände – seien ohnehin nicht möglich. Irgendwann stelle sich dann die Frage: „Kauft man ein Haus im Ensembleschutz oder entscheidet man sich nicht doch lieber für ein Neubaugebiet?”
Dennoch entschied das Verwaltungsgericht am Ende für die Stadt. Es wies die Klage von Gertrud und Jan Overmans ab und räumte dem Denkmalschutz den Vorrang ein. Die genaue Begründung folgt erst in den nächsten Wochen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden. Ob die Klagenden diesen Schritt gehen, ist noch offen. Auch eine weitere Alternative wurde in der Verhandlung angesprochen: rote PV-Paneele, die zwar teurer sind als die schwarzen und nicht ganz so leistungsfähig, dafür aber förderfähig. Eine Einigung auf diese Lösung schien im Laufe der Verhandlung nicht ausgeschlossen.
Gertrud Overmans ist „erst einmal enttäuscht über das Urteil. Unserer Meinung nach bleibt Rothenburg dabei seiner Linie des Tourismus der 1960er Jahre treu und verkennt die Notwendigkeit, die Altstadt nicht nur als Disneyland, sondern auch als Wohnort zu sehen. Augenschein zählt mehr als gelebte Denkmalpflege durch Nutzung und Erhaltung.”